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Angriffe auf das Tarifrecht - Und wieder ein Möllring -

Hannover.

Mit immer neuen Schlagzeilen in den Medien versucht der Niedersächsische Finanzminister Möllring, Stimmung gegen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen zu machen. Statt auf Motivation für die anstehenden Reformen in den Verwaltungen und Behörden bei den Beschäftigten zu setzen, sorgt der oberste Sparherr für Demotivation. Was im Beamtenrecht durch Kabinetts- und Haushaltsbeschluss möglich war, versucht er jetzt auf Angestellte und Arbeiter zu übertragen. Dabei müsste er es besser wissen, denn er ist seit kurzem auch Vorsitzender der TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder). Oder hat er Berater oder Pressesprecher, die ihre Hausaufgaben nicht machen?

Es bleibt bei der Rechtslage:

1. Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld)
Angestellte und Arbeiter, die am 30.06.2003 einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit dem Land Niedersachsen hatten und Mitglied der GdP sind, erhalten auch 2004 die Sonderzuwendung, wenn die Tarifvertragsparteien keinen neuen Tarifvertrag abschließen. 

2. Urlaubsgeld
Angestellte und Arbeiter, die am 31.07.2003 einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit dem Land Niedersachsen hatten und Mitglied der GdP sind, erhalten auch 2004 Urlaubsgeld, wenn kein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird. 

Wir haben in einem Artikel in der DEUTSCHEN POLIZEI; Ausgabe Niedersachsen Nr. 8/2003, Seite 3 und 4, die Rechtslage ausführlich erläutert. In jedem Fall gilt für Angestellte und Arbeiter mit unbefristetem Arbeitsvertrag: 

  • Keine neuen Arbeitsverträge unterschreiben! 
  • Keine Zusatzvereinbarungen unter Bedingungen eingehen! 
  • Immer vorher Die GdP fragen. 
    Nach Urlaubs- und Weihnachtsgeld hat sich Herr Möllring die Manteltarifverträge BAT und MTArb als neue Spielwiese ausgesucht. Auch hier handelt es sich um Schnellschüsse und Kampagnen, die tarifrechtlich nicht gedeckt sind. 

    Arbeitgeber und Gewerkschaften haben in der letzten Lohn- und Vergütungsrunde in einer so genannten Prozessvereinbarung vereinbart, dass auch über Inhalte der Manteltarifverträge gesprochen werden soll. 

    Unabhängig davon können die Manteltarifverträge BAT und MTArb und sonstige Tarifvereinbarungen zwar gekündigt werden, für GdP-Mitglieder gelten aber auch gekündigte Tarifverträge weiter (weil das Tarifvertragsgesetz dies so bestimmt), bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird. Eine Ausnahme bildet die einzelvertragliche Möglichkeit. Deswegen auch hier: 

  • Keine Unterschrift ohne Auskunft bei der GdP!

    Herr Möllring, hören Sie endlich auf, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu verunsichern. Bei Angestellten und Arbeitern müssen Sie verhandeln und können nicht verordnen. Der Arbeitsfrieden wird nicht durch zu gute Tarifverträge gestört. Der Einzige, der den Arbeitsfrieden stört, sind Sie!

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