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Lebensarbeitszeitverlängerung

Desinformation oder Unvermögen? - BDK informiert falsch! -

Hannover.

In einer Information des BDK vom 15. 02. 2006 wird unter der Überschrift „Spaltung der Polizei durch einseitige Ausnahmeregelung der Lebensarbeitszeit“ behauptet, dass die GdP, Kollege Witthaut, den Innenminister in seinem Bestreben, die Ausnahmeregelung im § 228 NBG für den Ermittlungsbereich zu streichen, unterstützt.

Der Niedersächsische Innenminister hat in einem Gespräch am 15.02.2006 mit GdP, DPolG und BDK angeboten, den Kriminalpolizeilichen Ermittlungsdienst, der im neuen § 228 NBG ohne Einschränkung genannt ist, aus finanzpolitischen Erwägungen in Einzelbereiche, wie z. B. Todesermittlungen und Sexualdelikte, weiter einzuschränken. Dazu hat Bernhard Witthaut dem Minister in diesem Gespräch erklärt, dass er diese Beschränkung nicht mittragen will, weil eine solche Differenzierung zu erheblichen innerdienstlichen Schwierigkeiten führen wird.

Die GdP wird am 20. 02. 2006 auf ihrer Landesvorstandssitzung eine Entscheidung treffen und diese dem Niedersächsischen Innenminister und unseren Mitgliedern mitteilen.
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