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Beschränkungsversuch der Ausnahmereglung des § 228 NBG n.F.

GdP: Keine Spaltung des Kriminalpolizeilichen Ermittlungsbereiches!

Hannover.

Im Zuge der Haushaltsdiskussionen für das Jahr 2006 hat der Niedersächsische Landtag eine Veränderung des § 228 NBG beschlossen, der die besondere Altersgrenze nunmehr für das 62. Lebensjahr festschreibt.

Eine Verkürzung um ein Jahr soll möglich sein bei 25-jähriger Tätigkeit im Wechselschichtdienst, beim SEK, beim MEK, in der Hubschrauberstaffel oder im Kriminalpolizeilichen Ermittlungsbereich.

Diese weite Regelung versucht der Innenminister jetzt zu korrigieren, indem er den Kriminalpolizeilichen Ermittlungsbereich auf die Bereiche der Sexualstraftaten und Totschlagdelikte beschränken will. Der Vorsitzende der GdP Niedersachsen, Bernhard Witthaut, lehnte diesen Vorschlag nach Beschluss des Landesvorstandes, in seiner schriftlichen Stellungnahme ab:

Sehr geehrter Herr Minister Schünemann,
….
Im Zuge der Diskussionen um die Heraufsetzung der besonderen Altersgrenze für den Polizeivollzugsdienst auf das 62. Lebensjahr haben wir wiederholt auf die Bedeutung und Berechtigung der bisherigen Altersgrenze hingewiesen. Dabei haben wir die Forderung formuliert, dass eine generelle Erhöhung nur bei Berücksichtigung von sozialen Kompensationen für die besonders belasteten Dienste, allen voran der 24h-Wechselschichtdienst, hinnehmbar ist.

Überrascht konnten wir feststellen, dass die durch den Landtag verabschiedete gesetzliche Grundlage unseren Vorschlag auf verschiedene weitere Bereiche der Polizei erweitert hat. Der geltende Gesetzestext spricht nun auch von einer Anrechnung von Zeiten im Kriminalpolizeilichen Ermittlungsbereich.

Ihr Versuch vom 15.02.2006, eine Korrektur dergestalt vorzu-nehmen, dass Sie an eine Zustimmung zu einer Begrenzung des Kriminalpolizeilichen Ermittlungsbereiches auf die Bearbeitung von Tötungs- und Sexualdelikten appellierten, ist für die GdP Niedersachsen nicht akzeptabel. Wie ich bereits in unserem Gespräch formuliert habe, können wir eine solche Spaltung des Kriminal-polizeilichen Ermittlungsbereiches nicht mittragen. …
Wir wollen keine Spaltung der Polizei!
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