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Polizeihauptpersonalrat lehnt Erlassentwurf zur Auslegung der Lebensarbeitszeitverlängerung ab!

Hannover.

Auf seiner Sitzung am 07. März 2006 hat sich der PHPR intensiv mit dem Erlassentwurf über die Auslegung des Privilegierungstatbestandes des § 228 NBG befasst. Die geplante Gesetzesauslegung wurde durch das Gremium einstimmig abgelehnt. Damit ist der Polizeihauptpersonalrat seiner Verantwortung gegenüber allen an der Polizeiarbeit beteiligten Exekutivkräften nachgekommen.

Die Überlegungen des LPP haben in der Kollegenschaft berechtigterweise bereits zu erheblicher Unruhe geführt. Auch der PHPR war der Auffassung, dass die Polizei durch diese Vorschläge noch mehr gespalten wird.

Es kann bei sachlicher Befassung mit dieser Thematik wohl auch niemand erklären, warum die Aufnahme von tödlichen Verkehrsunfällen oder die Befassung mit Raub- oder Drogendelikten weniger belastend sein sollte, als die für die Ausnahme vorgesehene Tätigkeit im Bereich der Sexual- oder Tötungsdelikte.

Mit dem einstimmig gefassten ablehnenden Beschluss hat der aus Mitgliedern von BDK, DPolG und GdP zusammengesetzte PHPR dem Erlassentwurf eine klare Absage erteilt.

Nur rein präventiv weisen wir darauf hin, dass die vom BDK favorisierte Aufspaltung von K und S schon während der Ausbildung, von der GdP aus nachvollziehbaren inhaltlichen Gründen kategorisch abgelehnt wird. Wir wollen nicht in alte Zeiten verfallen. Zur Spezialisierung nach der Ausbildung sagen wir Ja, die Trennung der Kriminalitätsbekämpfung in S und K wird es mit unserer Zustimmung nicht geben.

Die GdP steht weiterhin zur integrierten Kriminalitätsbekämpfung, die auch nur durch die Unterstützung des Verwaltungs- und Tarifbereiches so gut funktioniert.

Abschließend bleibt nunmehr abzuwarten, wie der Innenminister mit der Ablehnung des Erlassentwurfes umgeht. Unabhängig davon war die Entscheidung des PHPR richtig.
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