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Nächste Besoldungsanpassungen  um jeweils 1% am 1. April und 1. August 2004

- Die Versorgungsbezüge werden um jeweils 0,46% erhöht -

Hannover.

Mit Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz vom 10. Sept. 2003 werden die Dienstbezüge der Beamten, Soldaten sowie Richter von Bund, Ländern und Gemeinden inhaltsgleich – entsprechend dem Tarifbeschluss für die Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes – in drei Schritten linear um insgesamt 4,4% erhöht:

Die Dienstbezüge stiegen damit im Jahre 2003 rückwirkend zunächst um 2,4%.
  • für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 11 zum 1. April 2003 und
  • für die übrigen Besoldungsgruppen zum 1. Juli 2003 – Ausnahme B 11.
  • Im Jahr 2004 folgen zwei weitere Erhöhungen nochmals um jeweils 
    1% zum 1. April 2004 und 1. August 2004 

    zeitgleich für alle Besoldungsgruppen – ebenfalls mit Ausnahme B 11.
  • Die Versorgungsbezüge steigen in diesem Zeitraum allerdings nur um 2,78%.
  • Die prozentualen Erhöhungen der Versorgungsbezüge erfolgen unter Berücksichtigung des Versorgungsänderungsgesetzes 2001.
  • Durch den dort geregelten geringeren Anstieg der Versorgungsbezüge betragen die Erhöhungen 1,86% im Jahr 2003 und jeweils 0,46% im Jahr 2004.
  • Zusätzlich erhalten die Beamtinnen/Beamte wie Versorgungsempfängerinnen/-empfänger Einmalzahlungen im Jahr
  • 2003 in Höhe von 7,5% der Bezüge des Monats 2003 (max. 185 Euro) und
  • 2004 in Höhe von 50 Euro.
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