Nächste Besoldungsanpassungen um jeweils 1% am 1. April und 1. August 2004
- Die Versorgungsbezüge werden um jeweils 0,46% erhöht -
Die Dienstbezüge stiegen damit im Jahre 2003 rückwirkend zunächst um 2,4%.
für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 11 zum 1. April 2003 und
für die übrigen Besoldungsgruppen zum 1. Juli 2003 – Ausnahme B 11.
Im Jahr 2004 folgen zwei weitere Erhöhungen nochmals um jeweils
1% zum 1. April 2004 und 1. August 2004
zeitgleich für alle Besoldungsgruppen – ebenfalls mit Ausnahme B 11. Die Versorgungsbezüge steigen in diesem Zeitraum allerdings nur um 2,78%.
Die prozentualen Erhöhungen der Versorgungsbezüge erfolgen unter Berücksichtigung des Versorgungsänderungsgesetzes 2001.
Durch den dort geregelten geringeren Anstieg der Versorgungsbezüge betragen die Erhöhungen 1,86% im Jahr 2003 und jeweils 0,46% im Jahr 2004.
Zusätzlich erhalten die Beamtinnen/Beamte wie Versorgungsempfängerinnen/-empfänger Einmalzahlungen im Jahr
2003 in Höhe von 7,5% der Bezüge des Monats 2003 (max. 185 Euro) und
2004 in Höhe von 50 Euro.
1% zum 1. April 2004 und 1. August 2004
zeitgleich für alle Besoldungsgruppen – ebenfalls mit Ausnahme B 11.