Arbeitszeitbestimmungen gekündigt
- Rechtslage für GdP-Mitglieder -
Für alle Angestellten und Arbeiter, die bis zum 30.04.04 Mitglied der GdP sind oder es bis dahin werden, gilt wegen der Nachwirkungsregelung des Tarifvertragsgesetzes weiterhin die 38,5 Stundenwoche. Erst wenn die Gewerkschaften einem neuen Tarifvertrag zustimmen, gilt dieser auch für GdP-Mitglieder.
Unbefristet Beschäftigte sollten auch bei Arbeitsvertragsänderungen keine längere Arbeitszeit oder Änderungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld akzeptieren, sondern vor Unterschriftsleistung mit ihrer GdP sprechen. Für GdP-Mitglieder gelten die Tarifverträge weiter, auch wenn sie durch den Arbeitgeber gekündigt wurden.
Beitrittserklärungen können bei den GdP-Bezirks- und Kreisgruppen angefordert werden.
Dort können auch weitere Informationen gegeben werden.