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Gesetzgeberischer Alleingang von CDU und FDP

Hannover.

Die Gewerkschaft der Polizei kritisiert den gesetzgeberischen Alleingang der CDU und der FDP. Zentrale Neuregelungen für die Polizei müssten für die Öffentlichkeit transparent sein.

Mit dem nunmehr von den Regierungsfraktionen CDU und FDP vorgelegten Artikelgesetz werden die für die Umorganisation der Polizei und für die Änderung dienst- und personalrechtlicher Bestimmungen erforderlichen Neuregelungen umgesetzt.

Schwerpunkte sind:
  • Änderung des Nds. Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Änderung des Nds. Beamtengesetzes
  • Änderung des Personalvertretungsgesetzes für das Land Niedersachsen
  • Änderung des Nds. Besoldungsgesetzes
  • Änderung der Nds. Disziplinarordnung
  • Änderung des Nds. Katastrophenschutzgesetzes
  • Änderung des Nds. Brandschutzgesetzes

Offensichtlich wollten die Regierungsfraktionen von CDU und FDP ein Beteiligungsverfahren nach § 104 NBG nicht herbei-führen. Wer erst eine Woche vor der Landtagssitzung den Gesetzentwurf zur Umorganisation der Polizei als Vorlage ein-bringt, grenzt damit ganz bewusst das Anhörungsrecht der Gewerkschaften aus.

Schon heute ist allein aus Finanzgründen absehbar, dass die Umorganisation der Polizei kein Selbstläufer sein wird.
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