Gesetzgeberischer Alleingang von CDU und FDP
Mit dem nunmehr von den Regierungsfraktionen CDU und FDP vorgelegten Artikelgesetz werden die für die Umorganisation der Polizei und für die Änderung dienst- und personalrechtlicher Bestimmungen erforderlichen Neuregelungen umgesetzt.
Schwerpunkte sind:
Offensichtlich wollten die Regierungsfraktionen von CDU und FDP ein Beteiligungsverfahren nach § 104 NBG nicht herbei-führen. Wer erst eine Woche vor der Landtagssitzung den Gesetzentwurf zur Umorganisation der Polizei als Vorlage ein-bringt, grenzt damit ganz bewusst das Anhörungsrecht der Gewerkschaften aus.
Schon heute ist allein aus Finanzgründen absehbar, dass die Umorganisation der Polizei kein Selbstläufer sein wird.
Schwerpunkte sind:
- Änderung des Nds. Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Änderung des Nds. Beamtengesetzes
- Änderung des Personalvertretungsgesetzes für das Land Niedersachsen
- Änderung des Nds. Besoldungsgesetzes
- Änderung der Nds. Disziplinarordnung
- Änderung des Nds. Katastrophenschutzgesetzes
- Änderung des Nds. Brandschutzgesetzes
Offensichtlich wollten die Regierungsfraktionen von CDU und FDP ein Beteiligungsverfahren nach § 104 NBG nicht herbei-führen. Wer erst eine Woche vor der Landtagssitzung den Gesetzentwurf zur Umorganisation der Polizei als Vorlage ein-bringt, grenzt damit ganz bewusst das Anhörungsrecht der Gewerkschaften aus.
Schon heute ist allein aus Finanzgründen absehbar, dass die Umorganisation der Polizei kein Selbstläufer sein wird.