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Verhandlungen mit der TdL gescheitert

Ende der Friedenspflicht

Hannover.

Tarifgemeinschaft deutscher Länder auf Kollisionskurs mit Gewerkschaften und Beschäftigten. Eskalation vorprogrammiert!

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat zum 30. April 2004 die Arbeitszeitbestimmungen für das Tarifgebiet West gekündigt und gleichzeitig Verhandlungsbereitschaft „ohne Vorbedingungen und Tabus“ erklärt.

Die Gewerkschaften machten deutlich, dass die ausgesprochenen Kündigungen eine erhebliche Verletzung der in Potsdam 2003 abgeschlossenen Prozessvereinbarung darstellen. Sie wiesen darauf hin, dass die geplanten Arbeitszeitverlängerungen die Arbeitslosigkeit weiter drastisch erhöhen werden.

Die Gewerkschafterseite hat die TdL in den Verhandlungen am 12. Mai 2004 aufgefordert, mit ihr tarifvertragliche Regelungen zur Wiedereinsetzung der gekündigten Tarifbestimmungen zu Urlaubsgeld und Zuwendung sowie zur Arbeitszeit zu vereinbaren.

Die Haltung der TdL, sich hinsichtlich der Wiederinkraftsetzung der gekündigten Tarifverträge auf der bestehenden Situation zu beharren und sich nicht auf die Arbeitnehmerseite hin zu bewegen, führte zum Scheitern der Verhandlungen.

Da die Parteien eines Tarifvertrages nur während der Vertragsdauer verpflichtet sind, alle Maßnahmen des Arbeitskampfes gegeneinander zu unterlassen und vor Ausbruch eines Arbeitskampfes miteinander zu verhandeln, ist mit dem Scheitern vom 12.05.2004 die Aktionsfähigkeit der Gewerkschaften hergestellt.

Mit dem Ende dieser Friedenspflicht können also die Arbeitskämpfe der Gewerkschaften um Arbeitszeiten, Urlaubs- und Weihnachtsgeld beginnen.

Sollten solche Maßnahmen notwendig werden, ist ein Zusammenhalt aller Arbeitnehmer – gleichgültig ob Arbeiter, Angestellte oder Beamte - erforderlich, um die Rechte unserer Beschäftigten zu wahren.
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