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Polizeiverwaltung mit Perspektiven ausstatten

GdP im Gespräch mit LPP Bruns

Hannover.

GdP fordert ein ganzheitliches Konzept für die Polizeiverwaltung.

Durch die zahlreichen Strukturveränderungen bei der Polizei, gepaart mit den Privatisierungs- und Outsourcingplänen für die Servicebereiche, ist nach Ansicht der GdP dringend ein ganzheitliches Konzept erforderlich. Dieses Konzept muss für die Beamten und Tarifbeschäftigten der Polizeiverwaltung die erforderliche Akzeptanz als integraler Bestandteil der Polizei sicherstellen sowie Zukunftsperspektiven für alle Beschäftigten eröffnen. Schwerpunkte sahen die Vertreter des GsV und des Fachausschusses Verwaltung der GdP bei folgenden Themen:

Die Auswirkungen und Entwicklungen von Privatisierung
Die GdP-Vertreter kritisieren den rigorosen Privatisierungsprozess. Die Polizei benötigt auch weiterhin internen zeit- und sachnahen Service, der nicht immer durch Externe besser und wirtschaftlicher zu leisten ist. Einigkeit bestand darin, dass die Funktionalität der Polizei nicht geschwächt werden darf. Der LPP hält die Reduzierung von Service-bereichen auf das Kerngeschäft aber für unumgänglich.

Stärkung der Polizeiverwaltung
Das 200er-Programm habe nach Ansicht des LPP einen Stärkungstrend der Verwaltung gebracht. Hierzu gehört auch, dass das Finanz- und Personalmanagement Aufgabe der Polizeiverwaltung bleiben wird.

Umsetzung des Freisetzungsprogramms
Der LPP hält weiterhin an der Vorgabe fest, alle Service-, Querschnitts- und Unterstützungsaufgaben bei der Polizei vorrangig mit Verwaltungspersonal oder mindestens optional mit Verwaltungs- oder Vollzugspersonal zu besetzen. Maßgeblich für die quantitative Organisation der Polizeiverwaltung ist der von der „AG Lindt“ entwickelte Verteilungsschlüssel.

Zukunft der Aus- und Fortbildung für die Polizeiverwaltung
Angesichts der bevorstehenden Auflösung der Fachhochschule sieht die GdP u. a. den Bedarf, eine Spezialbefähigung als Grundmodul für die Polizeiverwaltung aufrecht zu erhalten. Neben dem bereits erfolgten Verwendungsaufstieg in den höheren Dienst gibt es noch Nachholbedarf vom mittleren in den gehobenen Dienst.

Veränderungen des Beurteilungswesens in der Polizeiverwaltung
Es wird lt. Herrn Bruns keine Quotierung geben. Es blieben nach dem Gespräch jedoch grundsätzliche Fragen offen, inwieweit die Vergleichbarkeit der Polizeiverwaltungsbeamten mit Tarifpersonal, Polizeivollzugsbeamten oder mit Beamten der allgemeinen Verwaltung gegeben ist. Die unterschiedlichen denkbaren Modelle müssen weiter diskutiert werden. Hierzu ist auch eine Positionierung der GdP erforderlich.
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