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Haushalt 2007

Ergebnis der Kabinettsklausur

Hannover.

Nach den großen Belastungen für die Beschäftigten des Landes Niedersachsen in den vergangenen Jahren (Einsparungen bei den Personalkosten 2003 = 17 Mio. EUR, 2007 = ca. 250 Mio. EUR) hat das Kabinett heute beschlossen:

1. Die Landesregierung beschließt, die im Zuge der Tarifeinigung vom 19.05.2006 für Januar 2007 vereinbarte Einmalzahlung in Anwendung der tarifvertraglichen Option vorzuziehen und bereits mit den Dezemberbezügen 2006 auszuzahlen.

2. Die Landesregierung beschließt, für die Erweiterung der derzeit geltenden Sonderzahlungsregelung an Beamte Haushaltsmittel in Höhe von 128,7 Mio. EUR bereitzustellen. Das entspricht 2 % der Gehaltssumme.
    a) Die Landesregierung beschließt, den Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern für 2007 neben ihren Dienst- oder Anwärterbezügen für den Monat Dezember eine einmalige Sonderzahlung (§ 67 BBesG) in Höhe von 860 EUR zu gewähren. In den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 erhöht sich die Sonderzahlung um die bisher bereits gewährten 420 EUR. Anwärterinnen und Anwärter erhalten neben ihren Anwärterbezügen für den Monat Dezember eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 250 EUR.

    b) Die Landesregierung beschließt, den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern für 2007 neben ihren Versorgungsbezügen für den Monat Dezember eine einmalige Sonderzahlung (§ 50 Abs. 4 BeamtVG) zu gewähren in Höhe von 614 EUR (Urheber).

    c) Die bisher bereits gewährte Kinderkomponente in Höhe von 25,56 EUR für jedes berücksichtungsfähige Kind wird unverändert und ergänzend zu a) und b) gezahlt.

    d) Die Landesregierung beschließt, für die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ab 2008 eine Erhöhung der monatlichen Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge in Höhe von 3 % der Bezüge vorzunehmen.

    e) Das MF wird gebeten, eine entsprechende gesetzliche Regelung zum Haushaltsbegleitgesetz 2007 vorzubereiten.

Im Gegensatz zum Ergebnis für den TVöD wird es für die Beamtinnen und Beamten keine Jahressonderzahlung (früher Weihnachts- und Urlaubsgeld) geben. Nach dem Willen der Landesregierung wird es weder Urlaubs- und Weihnachtsgeld, noch eine sich daraus für die nächsten Jahre ergebende Jahressonderzahlung geben.

Die Einsparungen bei den Personalkosten / Streichung von Planstellen wird auch in den nächsten Jahren fortgesetzt.

Wie bereits von uns mehrfach gefordert, erwarten wir nach wie vor eine inhaltliche Übernahme des Verhandlungsergebnisses zum TVöD vom 19. Mai 2006 auch für die Beamtinnen und Beamten.

An Hochbaumaßnahmen sind für die Polizei im Jahre 2007 für den 1. Bauabschnitt zur Verbesserung der Unterbringung des LKA 26,4 Mio. EUR und 2008 für die Einrichtung einer „Kooperationsleitstelle“ bei der PD Oldenburg 2,0 Mio. EUR eingeplant.

Der Wortlaut der Presseerklärung der Landesregegierung ist unter www.stk.niedersachsen.de nachzulesen.
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