Frist für die Vollendung von Bewährungsaufstiegen verlängert! Tarifbeschäftigte sollten Antrag stellen
Im Ergebnis des Tarifabschlusses 2009 konnte durch den Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum TVÜ-L (ÄTV Nr. 2 zum TVÜ-L) diese Frist nunmehr bis zum 31.10.2010 verlängert werden, unabhängig davon, ob die Hälfte der erforderlichen Bewährungs- oder Tätigkeitszeit am Stichtag erfüllt war. Damit können einige Ungerechtigkeiten aufgefangen werden.
Alle Beschäftigte, deren begonnene Aufstiegszeiten nicht bis zum 31.10.2008 beendet wurden, sollten einen schriftlichen Antrag stellen, um überprüfen zu lassen, ob sie unter die Regelung des ÄTV fallen, und ihren Höhergruppierungsgewinn zu beanspruchen.
Die Beschäftigten, die bei Fortgeltung des BAT in der Zeit vom 1. November 2008 bis 29. Februar 2009 wegen Erfüllung der Voraussetzungen des § 8 Absatz 3 TVÜ höhergruppiert worden wären, müssen einen schriftlichen Antrag auf Berücksichtigung stellen. Dann findet die Regelung vom 01. März 2009 an für sie Anwendung.