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GdP-Leistungen

GdP vereinbart höhere Deckungssummen für die Diensthaftpflichtversicherungen!

Hannover.

Hannover, 18.08.2010 GdP-Mitglieder sind durch ihre Mitgliedschaft für den Fall, dass der Dienstherr sie bei grob fahrlässig verschuldeten Schäden in Regress nimmt, abgesichert. Die Deckungssummen wurden jetzt erhöht, die Selbstbeteiligungen entfallen ganz.

Während der Arbeits- oder Dienstzeit kann jederzeit ein Missgeschick passieren. Das reicht vom Kaffee in der Tastatur bis hin zu Unfällen mit Personenschäden. Wenn der Dienstherr bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit den Kollegen oder die Kollegin in Regress nimmt, kann das schnell teuer werden. Dagegen sind GdP-Mitglieder abgesichert. Dem Versicherungsschutz unterfallen Tarifbeschäftigte, Verwaltungs- und Polizeivollzugsbeamte. Die Deckungssummen für die Haftpflichtversicherungen sind wie nachstehend neu vereinbart worden. Darüber hinaus sind nun für beide Versicherungen die Selbstbeteiligungen entfallen.

Diensthaftpflicht-Regressversicherung:

bisherab dem 01.08.2010
Personen- und Sachschäden pauschal1.000.000 EUR3.000.000 EUR
Vermögensschäden 13.000 EUR 13.000 EUR
Abhandenkommen von Schlüsseln 26.000 EUR 50.000 EUR
Abhandenkommen von sonstigen Sachen 5.000 EUR 5.000 EUR
Abhandenkommen von Verwarngeldblocks 700 EUR 700 EUR
Dienstfahrzeug-Regress-Haftpflichtversicherung:
bisherab dem 01.08.2010
Personenschäden 110.000 EUR 200.000 EUR
Sachschäden 54.000 EUR 100.000 EUR
Vermögensschäden 54.000 EUR 100.000 EUR


In einem Schadensfall sind folgende Punkte zu beachten:
    1. Umgehend die GdP-Kreisgruppe informieren, die die Schadensmeldung bis zur Versicherung weiterleitet!

    2. Beteiligung des Personalrates beantragen!

    3. Kein Schuldanerkenntnis erklären und keine Zahlungen leisten!

    4. Eine eigene rechtliche Vertretung ist nicht erforderlich, da eventuelle Rechtsstreite durch die Versicherung geführt werden!




Gut, dass es sie gibt – GdP!

Info 38/2010
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