GdP-Leistungen
GdP vereinbart höhere Deckungssummen für die Diensthaftpflichtversicherungen!
Während der Arbeits- oder Dienstzeit kann jederzeit ein Missgeschick passieren. Das reicht vom Kaffee in der Tastatur bis hin zu Unfällen mit Personenschäden. Wenn der Dienstherr bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit den Kollegen oder die Kollegin in Regress nimmt, kann das schnell teuer werden. Dagegen sind GdP-Mitglieder abgesichert. Dem Versicherungsschutz unterfallen Tarifbeschäftigte, Verwaltungs- und Polizeivollzugsbeamte. Die Deckungssummen für die Haftpflichtversicherungen sind wie nachstehend neu vereinbart worden. Darüber hinaus sind nun für beide Versicherungen die Selbstbeteiligungen entfallen.
Diensthaftpflicht-Regressversicherung:
bisher | ab dem 01.08.2010 | |
Personen- und Sachschäden pauschal | 1.000.000 EUR | 3.000.000 EUR |
Vermögensschäden | 13.000 EUR | 13.000 EUR |
Abhandenkommen von Schlüsseln | 26.000 EUR | 50.000 EUR |
Abhandenkommen von sonstigen Sachen | 5.000 EUR | 5.000 EUR |
Abhandenkommen von Verwarngeldblocks | 700 EUR | 700 EUR |
bisher | ab dem 01.08.2010 | |
Personenschäden | 110.000 EUR | 200.000 EUR |
Sachschäden | 54.000 EUR | 100.000 EUR |
Vermögensschäden | 54.000 EUR | 100.000 EUR |
In einem Schadensfall sind folgende Punkte zu beachten:
- 1. Umgehend die GdP-Kreisgruppe informieren, die die Schadensmeldung bis zur Versicherung weiterleitet!
2. Beteiligung des Personalrates beantragen!
3. Kein Schuldanerkenntnis erklären und keine Zahlungen leisten!
4. Eine eigene rechtliche Vertretung ist nicht erforderlich, da eventuelle Rechtsstreite durch die Versicherung geführt werden!
Gut, dass es sie gibt – GdP!
Info 38/2010