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CASTOR-Einsatz 2010

Eine Beschwerde ...

... zu Einsatzverlauf- und Bedingungen des diesjährigen CASTOR-Einsatzes

Die nachstehende Beschwerde eines Kollegen aus dem Castor-Einsatz veröffentlichen wir ohne Kommentar. Der Name des Verfassers ist der GdP und der Internetredaktion bekannt. Wir bitten alle Kolleginnen und Kollegen, auch aus anderen Bundesländern, die ähnliche Beschwerden und Informationen haben, uns diese zu übersenden.



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Hannover, 12.11.2010
 
An die
Gewerkschaft der Polizei (GdP)
jeweils per e-mail
 
Beschwerde
zu Einsatzverlauf und -bedingungen des diesjährigen CASTOR-Einsatzes
 
 
Ich bin Angehöriger der Abteilung Ihme.

Am Samstag, den 06.11.2010, war für unseren Zug um 17:00 Uhr Einsatzbeginn für den diesjährigen CASTOR-Einsatz.

Wir verlegten von Hannover nach Göttingen, wurden dort nach Eintreffen zunächst verpflegt und empfingen danach Lunchpakete. Anschließend verlegten wir in den Einsatzraum im Bereich nördlich von Göttingen, zwischen Weende und Bovenden. Wir waren dort zuständig für den Schutz der Bahnstrecke und überwachten unseren Streckenabschnitt durch feste Posten sowie mobile Bestreifung des Nahbereiches. Aufgrund der geografischen Gegebenheiten vor Ort sowie der relativ großen Abstände zwischen den festgelegten Postenpunkten war es zur Auftragserfüllung erforderlich, sowohl aufgesessen in den Fahrzeugen als auch abgesessen als Fußstreife den Bereich zu überwachen. Die Fußstreifen wurden aufgrund der widrigen Witterungsbedingungen regelmäßig durchgetauscht, sodass ein Aufwärmen im Fahrzeug möglich war.

Eine Ruhezeit oder gar eine Schlafpause war in dieser Einsatzphase nicht möglich, lediglich die Kraftfahrer hatten die Möglichkeit, durch ihre Ausplanung aus den Fußstreifentätigkeiten kurze Schlafphasen zu realisieren.

Die Möglichkeit der Unterbringung der Fahrer in Ruheräumen der Feuerwehr im Bereich Göttingen wurde nicht in Anspruch genommen, da zu Beginn des Streckenschutzes in diesem Einsatzabschnitt noch kein Bedarf dafür bestand und dieser bei zeitplanmäßigem Verlauf voraussichtlich auch nicht erforderlich gewesen wäre.

Als sich eine deutliche Verspätung des CASTOR-Zuges abzeichnete, war die Zeit bereits soweit vorangeschritten, dass eine ausreichend lange Ruhephase der Kraftfahrer ohnehin nicht mehr gegeben gewesen wäre.

Zudem bestand diese Ruhemöglichkeit ausschließlich für die Kraftfahrer und nicht für die restlichen Einsatzkräfte, da diese durch die erforderlichen Einsatzmaßnahmen durchgehend vollständig gebunden waren.

Am Sonntag, den 07.11.2010, passierte der CASTOR-Zug kurz vor 08:00 Uhr unseren Streckenabschnitt. Unmittelbar darauf verlegten wir zum Verpflegungspunkt und nahmen das Frühstück ein.

Im Anschluss daran verlegten wir gegen 10:00 Uhr in Richtung Dedelstorf, um dort in den bereitgestellten Unterkünften planmäßig in die Bereitschaft mit der entsprechenden Ruhemöglichkeit überzugehen.

Auf dem Weg dorthin kam über Funk plötzlich die Meldung, dass nahe Hitzacker Polizeikräfte von Störern überrannt, eine Kollegin mit brennbaren Flüssigkeiten übergossen und ein Sonderwagen in Brand gesteckt worden seien. Wir verlegten daraufhin unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten im geschlossenen Abteilungsverband dorthin, um die Einsatzkräfte vor Ort zu unterstützen.

Dabei liefen wir auf eine Treckerblockade auf, die unsere Weiterfahrt deutlich verzögerte.

Schließlich wurde der Einsatzort geändert und wir erreichten den Raum Harlingen, wo wir unmittelbar an die Bahnstrecke zwischen zwei Sitzblockaden verlegten und dort gegen 14:00 Uhr hessische Einsatzkräfte, die inzwischen seit Samstag, den 06.11.2010, 09:00 Uhr, im Einsatz waren, herauslösten. Wie sich nunmehr herausstellte, handelte es sich hierbei nicht, wie ursprünglich angenommen, um eine kurzfristige Lagebereinigung, die die Ruhephase lediglich um einige Stunden verzögert hätte.

Vielmehr lösten wir nach 21 Stunden ununterbrochenem Einsatz Kräfte heraus, die bereits seit 29 Stunden im Einsatz waren. Die Lage vor Ort war ruhig und zum Zeitpunkt der Ablösung unter Kontrolle, sodass hier von einer Unterstützung in Bedrängnis geratener Einsatzkräfte auf keinen Fall die Rede sein konnte. Hinzu kam, dass wir hinsichtlich erforderlicher Kälteschutzbekleidung nicht für einen längeren Einsatz unter widrigen Witterungsbedingungen mit niedrigen Temperaturen ausgerüstet waren. Während der Einsatzphase im Raum Göttingen war dies nicht in dem Umfang erforderlich, da dort ein regelmäßiges Aufwärmen auf den Fahrzeugen möglich war. Die entsprechende Ausrüstung wäre durch die Einsatzkräfte nach der Ruhephase in Dedelstorf angelegt worden. Nun war diese Ausrüstung jedoch nicht einmal mehr greifbar, da diese, auf einem Lkw verladen, in der vorgesehenen Unterkunft in Dedelstorf stand.

Weder im Bereich der Bereitstellungszone der Einsatzkräfte noch sonst im Nahbereich des Einsatzraumes waren Entsorgungsmöglichkeiten vorhanden. Hier, wie auch während der Verlegungen und in den noch folgenden Einsatzräumen waren zu keinem Zeitpunkt Entsorgungsmöglichkeiten gegeben. Insbesondere die weiblichen Einsatzkräfte mussten in Kauf nehmen, ihre Notdurft ohne jeden Sichtschutz aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (u.a. technischer Halt auf der Straße mit beidseitig abgeernteten weiten Feldern, lichter Nadelwald ohne Unterholz oder höheres Buschwerk, Äcker mit spärlichem Bewuchs, etc.) verrichten zu müssen. Dabei wurden sie teilweise sogar von Störern bei der Verrichtung der Notdurft gefilmt und fotografiert, was sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in Verbindung mit fehlender Ausrüstung mit Sichtschutzmaterial und in Hinblick auf die ohnehin nicht ausreichende Kräftelage nicht wirksam verhindern ließ. Eine weitere Entfernung von den Einsatzkräften zwecks Suche nach geeignetem natürlichem Sichtschutz war aus Gründen der Eigensicherung nicht möglich, da sich rund um die Einsatzkräfte auch immer Störer in nicht geringer Anzahl bewegten und eine Absicherung der weiblichen Einsatzkräfte mit zunehmender Entfernung nicht mehr hätte gewährleistet werden können.

Obwohl auf dem Dienstweg wiederholt auf diese Missstände aufmerksam gemacht und diese an die jeweilige Einsatzleitung gemeldet wurden, wurde keine Abhilfe geschaffen.

Nach wiederholtem Protest verschiedener Einheitsführer hinsichtlich der fehlenden Versorgung wurden wohl noch Versorgungskräfte nachträglich alarmiert, die bei Verlegung in den Einsatzraum von gewaltbereiten Störern blockiert und attackiert wurden.

Gegen 23:30 Uhr, inzwischen befanden wir uns seit über 30 Stunden ununterbrochen im Einsatz, davon seit über 14 Stunden ohne Verpflegung und seit über 12 Stunden ohne angemessene Entsorgungsmöglichkeit (die letzte Entsorgungsmöglichkeit war der technische Halt auf Höhe einer Tankstelle während der planmäßigen Verlegung in Richtung Dedelstorf), erreichte ein Versorgungsfahrzeug mit einem Kessel Gulaschsuppe den Einsatzraum. Da dieses jedoch versehentlich keine Suppenkellen mitführte, wurde die Gulaschsuppe letztendlich mittels eines Plastiksuppentellers aus dem Kessel geschöpft. Dies führte dazu, dass die ersten zwei Drittel der verpflegten Einsatzkräfte lediglich eine wässrige Brühe, das letzte Drittel dafür ein dickes Gulasch erhielten. Da der Andrang zu diesem einzigen existenten Versorgungsfahrzeug entsprechend groß war, kam es bei der Essensausgabe zu langen Warteschlangen und zu Wartezeiten von etwa 30 Minuten. Dieser Tatsache Rechnung tragend stellten sich die meisten Einsatzkräfte gar nicht erst in die Warteschlange, verzichteten auf die warme Mahlzeit und nutzten die kurzen Zeitfenster stattdessen lieber für einen Aufenthalt auf den abseits abgestellten Fahrzeugen, um sich wieder etwas aufzuwärmen, was mangels Zeit und in Hinblick auf die widrigen Einsatzbedingungen (niedrige Temperaturen, feuchtkalte, diesige Witterung in Verbindung mit dem Aufenthalt unmittelbar auf dem Gleiskörper, wobei das ständige Laufen über den losen Schotter zusätzlich enorm an den Kräften zehrte) ohnehin kaum möglich war.

Eine zusätzliche Belastung war die Verunreinigung der Atemluft im Gleisbereich, als witterungsbedingt der beißende Rauch der auf Störerseite zahlreich entfachten Lagerfeuer sowie die Abgase der zur Ausleuchtung entlang der Strecke auf einem parallel verlaufenden Waldweg aufgestellten Einsatzfahrzeuge nach unten drückten und sich am Bogen sammelten. Ein Atmen war hierdurch zeitweise deutlich erschwert und führte zu Schwindelanfällen und Kopfschmerzen bei den Einsatzkräften.

Es kam immer öfter zu Ausfällen, da einzelne Beamte aus o.g. Gründen an die Grenzen ihrer körperlichen Belastbarkeit angelangt und teilweise einem Zusammenbruch nahe waren. Sie wurden auf Initiative der Zugführung ab 24:00 Uhr aus der Polizeikette vereinzelt herausgelöst und auf die Fahrzeuge verlegt. Dadurch wurden die ohnehin schwach aufgestellten Einsatzkräfte derart ausgedünnt, dass eine vernünftige Wahrnehmung des Einsatzauftrages nicht mehr möglich war. Lediglich das weitgehend friedliche und nicht auf gewaltgeneigte Konfrontation ausgerichtete Verhalten des polizeilichen Gegenübers führte dazu, dass der Gleisbereich auftragskonform freigehalten werden konnte.

Gegen 01:00 Uhr, inzwischen seit 31 Stunden ununterbrochen im Einsatz, trafen Meldungen über Funk ein, dass die Räumung der beiden Sitzblockaden, insgesamt bestehend aus ca. 3000-5000 Störern, unmittelbar bevorstehe. Die Einwände verschiedener eingesetzter Einheitsführer, dass eine Räumung mit den vor Ort anwesenden Einsatzkräften erschöpfungsbedingt nicht sinnvoll, wenn gar überhaupt nicht möglich sei, wurden offensichtlich von der örtlichen Einsatzleitung ignoriert. Exemplarisch sei hier nur ein wörtlicher Kommentar der Einsatzleitung vor Ort genannt: Die fortlaufenden Meldungen der Einsatzführer, dass Einsatzbeamte erschöpfungsbedingt nicht mehr länger einsetzbar seien, wurden mit den Worten: „Dann sollen die Kollegen in Gottes Namen rausgenommen werden!“ quittiert.

Wie ein Hohn erschien es den eingesetzten Beamten auch, dass vor Beginn der Räumung der Sitzblockaden, als eine provisorische sogenannte Gefangenensammelstelle (GeSa) durch kreisrundes Aufstellen der Einsatzfahrzeuge eingerichtet wurde, plötzlich ein Lkw mit Dixi-Toiletten für die dort zu verwahrenden Störer eintraf, was die gesamten Stunden zuvor für die Einsatzkräfte so nicht erfolgt war.

Gegen 02:30 Uhr wurden wir durch eine Umgruppierung der vor Ort anwesenden Einsatzkräfte aus unserem Einsatzauftrag herausgelöst und verlegten nach Dedelstorf, um dort in die längst überfällige Bereitschaftsphase mit entsprechender Ruhemöglichkeit überzugehen.

Während der Verlegung liefen wir auf zwei Treckerblockaden auf, die die Haupt- und auch die Alternativroute nach Dedelstorf komplett blockierten. Es gelang jedoch, über unbefestigte Feldwege die zweite Blockade zu umgehen und den Weg fortzusetzen. Zur Hälfte der etwa zweistündigen Fahrtzeit war ein Wechsel der vollkommen übermüdeten Fahrer notwendig.

Um 05:00 Uhr gingen wir in Dedelstorf nach Erreichen der Ortsunterkunft - nach nunmehr 36 Stunden ununterbrochenem Einsatz und ca. 45 Stunden ohne Schlaf - in die Bereitschaftsphase über. Erneuter Einsatzbeginn war um 10:00 Uhr. Danach verpflegten wir und verlegten im Anschluss an die um 18:00 Uhr anberaumte Einsatzbesprechung in den Raum Gorleben. Unmittelbar zuvor erhielten wir spärlich ausgestattete Lunchpakete, die planmäßig eigeninitiativ durch die Einsatzkräfte am Verpflegungspunkt hätten ergänzt werden sollen, was diesen jedoch nicht entsprechend mitgeteilt worden war.

Durch Treckerblockaden der Anfahrtsstrecke verzögerte sich auch hier unsere Ankunft deutlich. Nach kurzzeitigem Streckenschutz entlang des sog. Trebeler Mastenweges verlegten wir unmittelbar an die Strecke zwischen Erkundungsbergwerk und Zwischenlager. Hier übernahmen wir die Absperrung der Fahrstrecke und unterstützten zeitweise bei der Räumung der dortigen Sitzblockade mit über 2000 Teilnehmern.

Gegen 03:00 Uhr erhielten wir einen Teller Nudelsuppe als Warmverpflegung, was erneut als unzureichend zu bezeichnen war. Entsorgungsmöglichkeiten waren auch hier zu keiner Zeit vorhanden. Eine Entsorgung in den Räumlichkeiten des Zwischenlagers oder des Erkundungsbergwerkes waren entfernungsbedingt nicht möglich.

Gegen 09:30 Uhr passierte der CASTOR-Transport unseren Streckenabschnitt und lief ins Zwischenlager ein. Anschließend verlegten wir wiederum nach Dedelstorf, wo uns eine kurze Schlafmöglichkeit gegeben wurde. Von dort aus traten wir dann den Rückmarsch zu den Heimatdienststellen an.

Während der gesamten Einsatzdauer wurden kaum aktuelle Lageinformationen an die Einsatzkräfte weitergegeben. Diese mussten aktuelle Informationen hauptsächlich den Rundfunkmedien entnehmen. Auch auf wiederholte Nachfrage änderte sich diese mangelhafte Informationspolitik der Einsatzleitung nicht.

Im Anschluss an den Einsatz wurde per Eilverfügung eine Zwangsdienstpause bis einschließlich Freitag, den 12.11.2010, verfügt, um den Anforderungen der neuen Arbeitszeitverordnung zu genügen. Hierdurch wurde den Einsatzbeamten faktisch ein zwangsfrei verordnet, dessen Zeitdauer die aufgelaufenen Überstunden weitgehend aufbraucht. Dass der Einsatz eine übermäßige gesundheitliche Belastung darstellte, belegt u.a. auch die vergleichsweise hohe Zahl an Krankmeldungen im Anschluss an den Einsatz.

Abschließend möchte ich die Kritikpunkte der Übersicht halber noch einmal zusammenfassen:
  • Zeitdauer der Einsatzphasen, die die Einsatzkräfte an den Rand der totalen Erschöpfung, teilweise auch darüber hinaus, brachten
  • unzureichende Versorgung (ausgenommen die Einsatzphase in Göttingen) der Einsatzkräfte, u.a. 16 Stunden ohne jegliche Versorgung im Einsatz, nicht einmal mit Heißgetränken
  • katastrophale hygienische und unwürdige Zustände bei der Verrichtung der Notdurft, hierzu beispielhaft:
    • Kot legen und Urinieren (insbesondere für weibliche Einsatzkräfte) fand weitgehend ohne jeden Sichtschutz in unmittelbarer Nähe der Einsatzkräfte und Störer statt, ebenso notwendige Maßnahmen der Menstruationshygiene einiger weibliche Einsatzkräfte
    • dabei wurden die betroffenen Beamtinnen und Beamten teilweise auch noch foto- und videografiert, was mangels Ausstattung und Kräftelage nicht unterbunden werden konnte
    • keinerlei Möglichkeit, sich anschließend wenigstens die Hände zu reinigen
    • keine Aufstellung von Dixi-Toiletten für die Einsatzkräfte, wohl aber eine umgehende Bereitstellung für die zu räumenden Störer bei Einrichtung der GeSa
  • mangelhafte Kommunikation seitens der Einsatzleitung, insbesondere kaum fortlaufende Lageinformationen sowie unzureichende Auftragsdarstellung für die Einsatzkräfte
  • Gefährdung der Einsatzkräfte durch die Notwendigkeit, trotz völliger Übermüdung/Erschöpfung der Fahrer die weit abgelegenen Unterkünfte (ca. 90 km bzw. 2 Stunden Fahrt) zu erreichen
  • Resümierend ist zu sagen, dass hier der Einsatzverlauf und der Kräfteansatz augenscheinlich bewusst so geplant wurden, dass unzumutbare Einsatzzeiten der eingesetzten Kräfte eingeplant, mindestens jedoch billigend in Kauf genommen wurden, wobei die Bewältigung der Einsatzlagen wie oben beschrieben unter weitgehend menschenunwürdigen Umständen für die Einsatzkräfte verlief.

Der Einsatzverlauf hinsichtlich der Anzahl der Störer war keineswegs überraschend, da bereits im Vorfeld anhand der regelmäßig fortgeschriebenen Lageberichte das Auftreten entsprechender Störermassen prognostiziert worden war und die Planung der Einsatzkräfte hinsichtlich ihrer Anzahl und der zu erwartenden Begleitumstände wie Ver- und Entsorgung sich daran hätte orientieren können.

Eine die Gesundheit gefährdende Einsatzdauer bei gleichzeitig vollkommen mangelhafter Versorgung und vollständig fehlenden Entsorgungsmöglichkeiten zeichneten diesen CASTOR-Einsatz nahezu durchgehend aus. Die anschließende Zwangspause führt zudem dazu, dass den eingesetzten Beamten auch noch die Zeit vorgeschrieben wird, wann sie die unter widrigsten Bedingungen erlangten Überstunden durch Freizeit abzugelten haben.

Diese Zustände sind in keinem Fall hinnehmbar und erfordern, dass hier eine umfassende rechtliche Würdigung sowie eine öffentlichkeitswirksame Darstellung erfolgen muss. Es muss ein klares Signal gesetzt werden, dass ein derartiger Umgang mit Einsatzbeamten straf-, zivil- und beamtenrechtliche sowie auch politische Folgen haben muss, um in Zukunft ein vergleichbares Desaster bereits im Ansatz zu unterbinden.

Außerdem bitte ich um Aufklärung, wie die Strahlenbelastung der Einsatzkräfte in diesem Jahr dokumentiert worden ist. Obwohl uns der CASTOR insgesamt zweimal unmittelbar passiert hat (das erste Mal beim Schienentransport im Raum Göttingen, das zweite Mal beim Straßentransport kurz vor Einlaufen in das Zwischenlager), waren wir nicht mit Dosimetern ausgestattet. Beim diesjährigen Einsatz wurden im Vorfeld dahingehend keine definitiven Aussagen getroffen.

Ich möchte als Mitglied die GdP bitten, eine umfassende rechtliche Würdigung zu veranlassen und mir mitzuteilen, inwieweit ich eigenständig straf-, zivil- und/oder verwaltungsrechtliche Schritte in die Wege leiten muss. Dahingehend bitte ich um zeitnahe Rückmeldung, insbesondere in Hinblick auf einzuhaltende Strafantragsfristen im Falle strafrechtlicher Schritte gegen die verantwortlichen Einsatzleiter. Sollte es erforderlich sein, dass ich eigenständig rechtliche Schritte veranlasse, möchte ich den Dienstrechtsschutz der GdP in Anspruch nehmen und beantrage diesen hiermit.

Darüberhinaus bitte ich um Rückmeldung, inwieweit es meinerseits erforderlich ist, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Einsatzleitung in die Wege zu leiten. Ich bin entschlossen, dies zu tun, würde jedoch davon Abstand nehmen, wenn diese bereits durch die Maßnahmen von Gewerkschaften und/oder Personalrat abgedeckt wird.
Ein Bericht von xyz
(Name der GdP und Redaktion bekannt)

16.11.2010

 
 

CASTOR-Einsatz 2010: Einsatzkräfte an der Bahnstrecke. Foto: rf


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