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GdP-Bezirksgruppe LKA

Dienstpostenfestschreibungskonzept A 11

Bezirksgruppen melden sich zu Wort (siehe Info 49)

GdP – Bezirksgruppe Landeskriminalamt

Seit dem 01.09.2010 gilt, wovor die GdP gewarnt hat: Polizeiliche Arbeit ist nur noch mit den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 bewertet, denn ab A 11 gelten Heraushebungsmerkmale und die Dienstposten sind festgelegt, für die diese herausgehobene Bewertung gilt.

Sockeldienstposten und Katalogdienstposten sind die neuen Begriffe. Ab hier wird seit dem 01.09.2010 herausgehobene Sachbearbeitung getan oder Führungsverantwortung getragen. Und jetzt geht es in die Umsetzung, obwohl ein landesweites Umsetzungskonzept entgegen der Ankündigung noch nicht vorliegt.

Übrigens, hier im LKA NI sind ca. 420 Kolleginnen und Kollegen davon betroffen, dass die Wertigkeit ihrer Arbeit nur noch bis max. A 10 zu bewerten ist – und so langsam ist diese Erkenntnis auch angekommen. Beförderungsranglisten zur Ernennung zum Hauptkommissar bzw. zur Hauptkommissarin haben seit dem 01.09.2010 keine Gültigkeit mehr, denn zunächst muss das Erfordernis eines nach A 11 bewerteten Dienstpostens erfüllt sein.

Der Einstieg in den Ausstieg aus der zweigeteilten Laufbahn hat wie in den anderen Behörden auch im LKA NI angefangen. Sachstände werden erhoben und Gespräche geführt.

Der erste Gedanke: Wir können uns freuen, künftig werden im LKA NI 128 Dienstpostenbewertungen A 11 vorhanden sein – 10 mehr als bisher

Der zweite Gedanke: Alles easy, denn 92 vorhandene Hauptkommissarinnen und Hauptkommissare lassen sich locker auf Sockel- und/oder Katalogdienstposten unterbringen – zumindest rechnerisch

Die Realität sieht anders aus: Rechnen allein reicht nicht, denn die Kolleginnen und Kollegen müssen auch mitgenommen werden!
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