Externe Referenten der Fachtagung Wasserschutzpolizei bestätigen die Befürchtungen der GdP!
Der Biologe Carlo von Bernem vom Helmholtz-Zentrum Geesthacht machte in seinem Vortrag über die Gefahren und das Auftreten von Ölverschmutzungen in den Gewässern drastisch klar, dass insbesondere die Nachhaltigkeit dieser Verunreinigungen ein präventives Handeln durch enge Sicherheitsüber-wachung zwingend erforderlich machen.
Die Konsequenzen, die ein Abbau wasserschutzpolizeilicher Aktivitäten auch für das Wattenmeer haben wird, wurden von Uilke van der Meer, BUND Nationalpark Dornumersiel, sehr bildhaft dargestellt. Da es für das Wattenmeer, das erst vor kurzem zum Weltnaturerbe ernannt wurde, kein Überwachungskonzept gibt, würde der Wegfall der Tätigkeit der WSP bedeuten, dass das Wattenmeer drei Jahre nach der Anerkennung praktisch betreuungsfrei wäre. Die daraus resultierenden Einschnitte in der Überwachung der Schifffahrt und der aus dem Tourismus resultierenden Freizeitaktivitäten auf dem Meer führen zu einer erhöhten Gefährdung des sensiblen Naturraums. Hinzu kommt, dass Verstöße gegen das Nationalpark-gesetz nicht mehr verfolgt und geahndet werden können.
Jürgen Schlieter, Mitglied des Bundesverbandes deutscher Selbständiger, Abteilung Binnenschifffahrt, übermittelt seine Argumente den Teilnehmern schriftlich. Im Ergebnis seiner Ausführungen stand, dass durch den Wegfall der intensiven wasserschutzpolizeilichen Kontrollen eine Wettbewerbs-verzerrung unter den Binnenschiffern eintreten wird, die überwiegend zu Lasten der deutschen Schifffahrt gehen wird.
Die Konsequenzen, die ein Abbau wasserschutzpolizeilicher Aktivitäten auch für das Wattenmeer haben wird, wurden von Uilke van der Meer, BUND Nationalpark Dornumersiel, sehr bildhaft dargestellt. Da es für das Wattenmeer, das erst vor kurzem zum Weltnaturerbe ernannt wurde, kein Überwachungskonzept gibt, würde der Wegfall der Tätigkeit der WSP bedeuten, dass das Wattenmeer drei Jahre nach der Anerkennung praktisch betreuungsfrei wäre. Die daraus resultierenden Einschnitte in der Überwachung der Schifffahrt und der aus dem Tourismus resultierenden Freizeitaktivitäten auf dem Meer führen zu einer erhöhten Gefährdung des sensiblen Naturraums. Hinzu kommt, dass Verstöße gegen das Nationalpark-gesetz nicht mehr verfolgt und geahndet werden können.
Jürgen Schlieter, Mitglied des Bundesverbandes deutscher Selbständiger, Abteilung Binnenschifffahrt, übermittelt seine Argumente den Teilnehmern schriftlich. Im Ergebnis seiner Ausführungen stand, dass durch den Wegfall der intensiven wasserschutzpolizeilichen Kontrollen eine Wettbewerbs-verzerrung unter den Binnenschiffern eintreten wird, die überwiegend zu Lasten der deutschen Schifffahrt gehen wird.