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Dienstpostenkonzept A 11

Umsetzungsverfahren

Hannover, 17.12.2010:.

Mit Erlass vom 06.12.2010 geht das bereits am 01. September verabschiedete Dienstpostenkonzept A 11 in die nächste entscheidende Runde, die Umsetzung. Die personalwirtschaftlichen Maßnahmen erfolgen in eigener Zuständigkeit der Polizeibehörden. Wie von uns erwartet, wird die Umsetzung in jeder Polizeidirektion unterschiedlich verlaufen.

Die Befürworter des Konzeptes scheinen jetzt verwundert und hiervon überrascht. Einige bieten sogar Rechtsschutz an.
Uns verwundert das nicht!

Wir haben die Gefahren und Probleme als einzige Gewerkschaft in Verantwortung aller Kolleginnen und Kollegen frühzeitig erkannt und davor gewarnt. In der konkreten Umsetzung treten die Folgen des Dienstpostenkonzeptes nunmehr zu Tage und unsere Kolleginnen und Kollegen erkennen und spüren jetzt langsam die konkreten Auswirkungen. Einmal mehr wird deutlich, dass die Befürworter nicht überblickten, was sie damit auf den Weg gebracht haben.

Die GdP begrüßt das Hebungsprogramm, dass der Landtag zwischenzeitlich für 2011 verabschiedet hat. Es ist jedoch festzustellen, dass hierdurch nur Beförderungsmöglichkeiten geschaffen werden. Auch nach einer für 2012 in Aussicht gestellten Schließung der Schere bei A 12 wird es nach derzeitigem Stand bei 2.358 Planstellen A 11 bleiben.

Die GdP und die Personalräte haben frühzeitig die Probleme erkannt, die durch das A 11er Konzept auf uns zukommen und sind dagegen angegangen. Erst durch diesen Widerstand, durch viele Gespräche mit Abgeordneten aller Fraktionen und Aktionen hat die Politik die dringende Notwendigkeit erkannt, etwas gegen die Unzufriedenheit und Unruhe in der Polizei zu tun. Übrigens: In der Vergangenheit gab es schon Stellenhebungsprogramme ohne Dienstpostenfestschreibung.

Auch die jetzigen Beförderungen wären also unabhängig vom A 11-Konzept möglich gewesen. Alle anderen Behauptungen entsprechen nicht der Realität.

Die GdP fordert:

  • Ehrlicher Umgang mit den Beschäftigten!
  • Anerkennung aller Tätigkeiten im Polizeivollzugsdienst mindestens nach A 11, ohne Beförderungstourismus und fadenscheinige Förderpools!
  • Intensive Einbindung der Personalvertretungen bei der Umsetzung!
  • Schnellstmögliche Nutzung der vorhandenen und zu erwartenden Beförderungsmöglichkeiten!
    Selbstredend greift natürlich auch der Rechtsschutz der GdP in den Fällen, in denen ein Kollege oder eine Kollegin durch das A 11er Konzept und seine Umsetzung benachteiligt wird.

    Und festzuhalten bleibt auch, dass die GdP nicht nur Perspektiven für einen Teil der Beschäftigten anstrebt, sondern eine gerechte Bewertung des Polizeidienstes insgesamt und eine Wertschätzung der Arbeit jedes Einzelnen einfordert. Polizeiarbeit ist Teamarbeit (Vollzug, Verwaltung, Tarif). Nur im Team wird gute Arbeit geleistet und nur das Team sichert die besten Akzeptanzwerte in der Bevölkerung.
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