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Besoldung altersdiskriminierend?
GdP initiert Musterklagevereinbarung durch DGB

Hannover:.

Die GdP startet ihre Initiative an den DGB, mit dem Ministerpräsidenten eine Musterklage zu vereinbaren.

Dietmar Schilff hat die Betroffenheit der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes dargestellt. Mit dem Vorsitzenden des DGB-Bezirks Niedersachsen/Bremen/Sachsen-Anhalt, Hartmut Tölle sowie dem zuständigen DGB-Abteilungsleiter Andreas Gehrke hat er besprochen, an Ministerpräsident David McAllister heranzutreten und die Durchführung von Musterklageverfahren zu vereinbaren. Andernfalls würde das Land in absehbarer Zeit mit tausenden von Klagen vor den Verwaltungsgerichten in ganz Niedersachsen konfrontiert werden.

Der auch für Beamtenpolitik in Niedersachsen zuständige DGB hat sofort reagiert und noch am gleichen Tag ein Schreiben an die Niedersächsische Staatskanzlei versandt. Der DGB-Vorsitzende Hartmut Tölle wird versuchen, mit David McAllister kurzfristig ein Treffen gemeinsam mit den Vorsitzenden der im DGB organisierten Einzelgewerkschaften zu vereinbaren, um ihn auf die Dimension hinzuweisen und handhabbare Maßnahmen im Interesse der Kolleginnen und Kollegen zu verabreden.
  • Hintergrund zum Thema siehe GdP-Info vom 02.01.2012 >>>
  • und GdP-Info vom 13.09.2011 >>>
  • Presseinformation des DGB-Bezirks Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt vom 05.01.2012 "DGB strebt Musterklagevereinbarung gegen altersdiskriminierende Besoldung an":
    20120105_DGB-NDS_PM-01-2012_Musterklage_altersdiskr_Besold_angestrebt.pdf >>>

Präsent, wo´s brennt: Gewerkschaft der Polizei
Beständigkeit und Konstanz zahlen sich aus!

V.r: Schilff (GdP-Landesvorsitzender), Tölle (DGB-Bezirksvorsitzender) Gehrke (DGB-Abteilungsleiter ÖD und Beamtenrecht)  Foto: U. Birch/DGB
Von rechts: Dietmar Schilff (GdP-Landesvorsitzender), Hartmut Tölle (DGB-Bezirksvorsitzender Niedersachsen/Bremen/Sachsen-Anhalt) und Andreas Gehrke (DGB-Abteilungsleiter für Öffentlichen Dienst und Beamtenrecht) Foto: Ulf Birch, DGB



Hinweis: Alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen sollten mit einem Widerspruch gegen ihre Besoldung bzw. mit der Geltendmachung einer Besoldung aus der Endstufe für dieses Jahr noch abwarten, bis eine Klärung herbeigeführt werden kann. Andernfalls setzen sie sich selbst einem unnötigen Klagedruck aus, wenn sie abschlägig beschieden werden und die Rechtsmittelfrist zu laufen beginnt.


GdP Niedersachsen Info 04/2012

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