Musterschreiben zur rechtswahrenden Geltendmachung des Urlaubsanspruchs! (Stand: 03.07.2012)
In Ergänzung zu unserer Information über die Entscheidung des BAG vom 20.03.2012 hinsichtlich der Altersdiskriminierung der Urlaubsregelung im TVöD stellen wir ein Musterschreiben für diejenigen zur Verfügung, die das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Dieses ist so formuliert, dass sowohl Tarifbeschäftigte als auch Beamte dieses verwenden können. Neben den persönlichen Angaben müssen lediglich noch das Geburtsdatum und die individuell noch bestehenden Urlaubsansprüche eingefügt werden.
Wir weisen darauf hin, dass es hier möglicherweise noch Änderungen geben kann, wenn die Begründung der Entscheidung vorliegt.