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Tarifbeschäftigte

Berücksichtigung von Zeiten des Mutterschutzes bei der Zusatzversorgung (VBL)

Tarifbeschäftigte müssen Antrag stellen!

Hannover, 19. Juli 2011:.

Am 31.05.2011 fanden in Berlin Tarifverhandlungen zur Zusatzversorgung statt. Hierbei einigten sich die Tarifvertragsparteien unter anderem darauf, dass für Zeiten des Ruhens des Arbeitsverhältnisses wegen Mutterschutzes ab dem 18.03.1990 ein fiktives Entgelt angesetzt wird und diese Zeiten als Umlage- und Beitragsmonate zu werten sind.

Vor diesem Hintergrund sollten alle Betroffenen, die nach dem 18.03.1990 Mutterschutzzeiten in Anspruch genommen hatten, Anträge stellen, damit diese Zeiten bei der Zusatzversorgung berücksichtigt werden. Es ist notwendig, jeweils einen Antrag bei der Dienststelle und einen Antrag bei der VBL einzureichen.

Vorformulierte Anträge können hier in verschiedenen Dateiformaten (Word-DOC, RTF, OpenOffice-ODT, PDF) heruntergeladen werden:


  • Antrag an die Dienststelle:
  • Antrag an die VBL:
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