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Personalversammlung des Innenministeriums verabschiedet Resolution zur Wiedereinführung der Sonderzahlung

Hannover:.

Die Forderung der DGB-Einzelgewerk-schaften GEW, GdP und ver.di anlässlich der Demo am 09.12.2011 am Rande des Haushaltsplenums nach Wiedereinführung einer dauerhaften Sonderzuwendung wird durch Resolution der Beschäftigten des Innenministeriums unterstützt.

Am 09.12.2011 sind auch wieder zahlreiche Kollegen/-innen dem GdP-Aufruf gefolgt und haben mit GdP-Fahnen und Sprechchören gefordert, endlich wieder die Sonderzuwendung für Beamte/-innen einzuführen (s. Info v. 09.12.2011).

Auf der Personalversammlung des Innenministeriums am 12.12.2011 verabschiedeten die dortigen Beschäftigten im Beisein von Innenminister Schünemann, ohne Gegenstimme, eine Resolution zur Wiederaufnahme der Zahlung einer Sonderzuwendung an alle Beamtinnen und Beamten ab 2012 in Höhe von 60% der monatlichen Bezüge.

Dabei orientierte sich die Forderung an der für die Bundesbeamten/-innen geplanten Sonderzahlung. Klar angesprochen wurde auch, dass die Sonderzahlung nicht, wie im Dezember 2007 erfolgt, als einmalige „Prämie“ vor einer Landtagswahl ausgeschüttet werden dürfte.

„Diese Resolution zeigt, dass die Kollegen/-innen, egal ob sie in der Fläche oder in den Ministerien arbeiten, diese Ungerechtigkeit nicht vergessen haben. Nur lobende Worte für die gute Arbeit sind eben nicht ausreichend, um auch die Leistung der Beamten/-innen zu honorieren“, so GdP Landesvorsitzender Dietmar Schilff.

Die GdP dankt den Kollegen/-innen des Innenministeriums für diese Unterstützung der gewerkschaftlichen Forderung.

GdP – Präsent, wo´s brennt!
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