Alle zur Verfügung stehenden Beförderungsmöglichkeiten noch in diesem Jahr ausschöpfen!
Damit kann verhindert werden, dass auch diese Stellen erst wieder zum 01. Juni 2012 zugänglich sind. Wenn dies nicht möglich ist, müssen die Dienststellen erwirken, dass die bereits jetzt vorhandenen Planstellen, sofern sie aufgrund noch laufender Beurteilungsverfahren nicht bis Ende des Jahres für Beförderungen genutzt werden, nicht unter die Beschränkung auf zwei Termine im nächsten Jahr fallen.
Die Begrenzung von Beförderungen auf nur zwei Termine führt zu großen Problemen, insbesondere bei den Kolleginnen und Kollegen, die dann trotz Beförderung die Wartezeiten für die Ruhegehaltfähigkeit nicht mehr erreichen. Eine solche Regelung kann nicht ohne Übergangsfristen und Gestaltungsspielräume eingeführt werden.
Die Begrenzung von Beförderungen auf nur zwei Termine führt zu großen Problemen, insbesondere bei den Kolleginnen und Kollegen, die dann trotz Beförderung die Wartezeiten für die Ruhegehaltfähigkeit nicht mehr erreichen. Eine solche Regelung kann nicht ohne Übergangsfristen und Gestaltungsspielräume eingeführt werden.
GdP – Präsent, wo´s brennt!