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Dienstaltersstufen altersdiskriminierend?
GdP initiiert Musterklagevereinbarung!

Hannover:.

Die Besoldung der Niedersächsischen Beamtinnen und Beamten ist möglicherweise rechtswidrig. Die GdP Niedersachsen will den derzeitigen Zustand gerichtlich überprüfen lassen und verhandelt deshalb über den DGB eine Musterklagevereinbarung mit dem Finanzministerium.

Bislang schien die Besoldung der Beamtinnen und Beamten rechtlich nicht angreifbar zu sein. Alle Versuche, gerichtlich eine anderslautende Feststellung herbeizuführen, waren gescheitert.

Nun hat das Verwaltungsgericht Halle in mehreren Fällen, deren Begründung erst am 30.12.2011 bekannt geworden ist, entschieden, dass die Staffelung in den Besoldungsgruppen nach Dienstaltersstufen altersdiskriminierend ist. Darüber hinaus hat das VG Halle entschieden, dass die bislang geltende Regelung der haushaltsnahen Geltendmachung (im laufenden Haushaltsjahr) keine Anwendung finden soll, sondern vielmehr die allgemeinen Verjährungsfristen greifen. Auf Nachfrage mehrerer GdP-Untergliederungen wurde auf die Möglichkeit der vorsorglichen Geltendmachung hingewiesen.

Da das Land Niedersachsen an der alten Regelung des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) in der Fassung vor dem 31.08.2006 und der damit einhergehenden Dienstaltersstaffelung festhält, ist die GdP Niedersachsen der Auffassung, dass eine grundsätzliche Klärung der Rechtslage für alle Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen erforderlich ist und hat deshalb über den DGB eine Musterklagevereinbarung initiiert. Eine solche hätte zur Folge, dass kein Betroffener seine Rechte individuell geltend machen müsste.

Zwei Entscheidungen des VG Halle sind anliegend nachzulesen. Über die Entwicklung in Niedersachsen wird die GdP fortlaufend berichten.

Präsent, wo's brennt, Gewerkschaft der Polizei!
      • Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle (Az. - 5 A 64-10):
        VG Halle 5 A 64-10.pdf
      • Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle (Az. 5 A 63-10):
        VG Halle - 5 A 63-10.pdf

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