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Pressemitteilung vom 27.02.2012

GdP begrüßt Urteil des LG Stade im "Maskenmannprozess"

Hannover:.

Fast 20 Jahre nach der vermeintlich ersten Tat von Martin N., ist das Urteil des LG Stade vom heutigen Tag ein gerechtes, aber von der GdP Niedersachsen auch als notwendig erachtetes Urteil.

GdP Landesvorsitzender Dietmar Schilff: „Der Serientäter Martin N. wird nunmehr die nach unserem Rechtssystem notwendige Höchststrafe erhalten. Auch die anschließende Sicherungsverwahrung ist richtig. Das Leid der Eltern ist damit sicherlich nicht gelindert, aber es ist gut zu wissen, dass der Täter für immer weggesperrt wird. Die Kollegen/-innen der Sonderkommission und anderer beteiligter Polizeidienststellen haben durch ihre gute, für alle über Jahre belastende Arbeit, mit zur Verurteilung beigetragen."

Im Zusammenhang mit der Ermordung des Dennis Klein im September 2001 wurde bei der Polizei Verden eine Sonderkommission gebildet (SoKo "Dennis"). Am 15. April 2011 nahm die Polizei den dringend tatverdächtigen Martin N. fest. Der entscheidende Hinweis kam von einem früheren Opfer. Im Rahmen der Ermittlungsarbeit der SoKo konnten die Morde und Missbrauchsfälle dem jetzt Verurteilten zugeordnet werden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die mit Abstand größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten in Niedersachsen. Sie engagiert sich für ihre landesweit rund 14.500 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der gesamten Polizei sowie auf dem Gebiet der Gesellschaftspolitik.
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