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Neuregelung zur Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung (VBL)

Hannover:.

Im Juli 2011 hat die GdP darauf hingewiesen (Info 57/2011*), dass Tarifbeschäftigte, deren Arbeitsverhältnis nach dem 18.03.1990 wegen Mutterschutzes geruht hat, den Antrag stellen müssen, dass diese Zeiten bei der Zusatzversorgung Berücksichtigung finden. Jetzt bereitet die VBL vor, alle Versicherten und Rentenberechtigte anzuschreiben und Mutterschutzzeiten abzufragen.

Die VBL will alle Versicherten und Rentenberechtigten in einem persönlichen Schreiben darüber informieren, dass eine Antragstellung für die Berücksichtigung notwendig ist. Dies soll bis zum Ende des Jahres 2012 erfolgen.

Zunächst werden alle Rentenberechtigten angeschrieben, die bereits eine Rente erhalten, dann alle weiteren Versicherten.

Die GdP weist nochmals alle Betroffenen darauf hin, vorhandene Mutterschutzzeiten der VBL bekannt zu geben, damit sie in die Zusatzversorgung einfließen können.

Mutterschutzzeiten ab dem 01. Januar 2012 werden automatisch berücksichtigt.

GdP – Präsent wo´s brennt!

Weitere Informationen:
  • GdP-Info 57/2011 vom 19.07.2011 mit Mustervordrucken:
    "Tarifbeschäftigte - Berücksichtigung von Zeiten des Mutterschutzes bei der Zusatzversorgung (VBL) Tarifbeschäftigte müssen Antrag stellen!"
    Hier >>>
  • VBL-Website mit Formularen und Ausfüllhilfen hier >>>

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