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GdP-News vom 22.06.2012

Beurteilungen und Beförderungen:
Beschluss des VG Oldenburg (AZ6B3528/12 v. 08.06.2012)
-Ärger und kein Ende in Sicht-

Hannover.

Mit Datum vom 08. Juni 2012 hat das VG Oldenburg im Rahmen einer Konkurrentenklage zur Beförderung nach A 10 entschieden, dass bei der Auswahlentscheidung nach gleicher aktueller Vollnote die Binnendifferenzierung der Vorbeurteilung mit in die Auswahl- und Beförderungsentscheidung einfließen muss.

Das heißt im Klartext, dass die bisherige seitens des Dienstherrn gegenüber der Kollegenschaft gemachte Aussage, es gehe bei Auswahlentscheidungen bei der Betrachtung der Vorbeurteilung nur nach der Vollnote, ad absurdum geführt wäre.

Hunderte von Kollegen/-innen haben sich darauf verlassen und die Binnendifferenzierung, wenn auch mit Bauchschmerzen, akzeptiert. Jetzt stellt sich heraus -vorausgesetzt das durch die PD Oldenburg angerufene OVG betätigt den Beschluss des VG Oldenburg-, dass das Vertrauen in dienstliche Zusagen weiterhin schwer gelitten hätte.

Die GdP hat bei der aktuellen Beurteilungsrunde eine Flut von Rechtsschutzanträgen, die zeigen, wie ungerecht sich unsere Kolleginnen und Kollegen bei dem derzeitigen Beurteilungs- und Beförderungsverfahren behandelt fühlen.

Dietmar Schilff, GdP-Landesvorsitzender: „Die Lösung ist jedem in der Polizei klar. Es müssen nur genügend A 10-Stellen geschaffen werden, damit dieses unsägliche „Geschachere“ endlich ein Ende hat. Es ist ein Akt der sozialen Ungerechtigkeit, wenn Kollegen/-innen, die Jahrzehnte lang ihren Kopf für die Innere Sicherheit hingehalten haben, mit dem Einstiegsamt A 9 in Ruhestand gehen oder 10 Jahre, mit steigender Tendenz, auf ihre Beförderung warten. Mit der Einführung der „Zweigeteilten Laufbahn“ vor 20 Jahren, sollte der Polizeiberuf besser bewertet und auch bezahlt werden. Es besteht umgehender Handlungsbedarf.“


Info 26/2012

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