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Erste Beratung zum „Polizeigesetzentwurf“ der Grünen

Hannover:.

Am 18. Juli 2012 fand im Landtag die erste Beratung eines Gesetzentwurfs der Grünen-Fraktion für ein neues Polizeigesetz statt. Während der rund 40-minütigen Diskussion war auch der Landesvorsitzende Dietmar Schilff anwesend. Die GdP war in fast allen Reden präsent, da sie sich im Vorfeld der Debatte öffentlich und per Anschreiben an die Fraktionsspitzen eindeutig gegen eine individuelle Kennzeichnung von Polizeieinsatzkräften ausgesprochen hatte.

Die Landtagsfraktion der Grünen will 2013 im Falle einer Mitregierung nach eigenen Angaben ein liberales Polizeigesetz in Niedersachsen etablieren. Dabei geht es ihr - neben der Entfernung des unkonkreten Rechtsbegriffs „Ordnung“ - unter anderem um Normenklarheit, bürgerfreundlichere datenschutzrechtliche Regelungen und Streichung von einigen Kontrollrechten der Polizei, die in der Vergangenheit sowohl bei der Opposition als auch in den Regierungsparteien und in der Öffentlichkeit für Unmut gesorgt haben, zum Beispiel die durch Innenminister Schünemann verordneten verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen. Man erinnert sich, der ehemalige Ministerpräsident Wulff hatte seinen Innenminister „zurückgepfiffen“ und die Kontrollen wurden eingestellt.

In der politischen Auseinandersetzung der Redner/-innen der Landtagsfraktionen sowie durch Innenminister Schünemann ging es um unterschiedliche Rechtsauffassungen zu polizeigesetzlichen Regelungen, die teilweise als notwendig, von anderen als unnötig bezeichnet wurden.

Ein weiterer Schwerpunkt der Debatte war die im Gesetzentwurf vorgesehene Kennzeichnung von Polizeieinsatzkräften und die Einrichtung eines Polizeibeauftragten. Unterschiedliche Regelungen in anderen Bundesländern wurden herangeführt, Pro und Contra diskutiert. In Brandenburg beispielsweise hat die Regierung aus CDU und SPD eine Kennzeichnung eingeführt. In Schleswig-Holstein erwägt die Regierung aus SPD, Grünen und SSW dies. In Berlin ist es eine SPD-/CDU-Regierung, die eine Kennzeichnung bereits eingeführt hat und in NRW soll es keine individuelle Kennzeichnung geben, sondern eine, die bis zur Gruppenebene geht.

Die Innenpolitische Sprecherin der Grünen, Meta Janssen-Kucz, argumentierte, dass es ihrer Fraktion nicht um eine namentliche Kennzeichnung gehen würde, sondern um eine anonyme, die unter Beachtung des Datenschutzes nach Einsätzen und eventuellen Vorwürfen gegen Einsatzkräfte, den Sachverhalt aufzuklären helfe.

Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Pia Zimmermann, unterstützte eine namentliche Kennzeichnung. Dabei gab sie an, dass eine andere Polizeigewerkschaft als die GdP geäußert hätte, sie könne sich eine derartige Regelung vorstellen.

Der innenpolitische Sprecher der FDP, Jan-Christoph Oetjen, bezog sich ebenfalls auf die ablehnende Forderung der GdP. Seine Fraktion lehnt eine Kennzeichnung auch ab.

Der innenpolitische Sprecher der SPD, Klaus-Peter Bachmann, ging detailliert auf die GdP ein und sagte, dass die Stellungnahme der GdP sehr ernst genommen werde und es mit seiner Fraktion keine namentliche Kennzeichnung geben wird. In dieser Frage müsse in einer Landtagsanhörung intensiv gesprochen und ein Konsens angestrebt sowie mit der GdP ein Einvernehmen hergestellt werden.

Der Innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, unser GdP-Kollege Jan Ahlers, machte deutlich, dass seine Fraktion eine Kennzeichnung eindeutig ablehnt und verdeutlichte diese Auffassung, indem er am Ende seiner Rede im Landtag das GdP-Positionspapier „Ein klares NEIN zur Kennzeichnungspflicht“ hochhielt (siehe Foto).

Zu der Frage über die Einrichtung eines Polizeibeauftragten wurde die rechtliche und faktische Notwendigkeit diskutiert. Auch hier äußerten die Redner, dass eine intensive Diskussion unter anderem mit der GdP geführt werden müsse.

Die Debatte wird anhalten und man wird sehen, inwiefern es vor der Landtagswahl am 20. Januar 2013 zu einer offiziellen Landtagsanhörung kommt. Entscheiden wird aber nach dem 20. Januar letztendlich eine neue Landesregierung mit den Regierungsfraktionen im Landtag über Regelungen, welche die Polizei betreffen. Die GdP wird weiter sehr genau beobachten, wer sich wie positioniert: ob für oder gegen Kennzeichnung, ob für oder gegen mehr und ehrliche Beteiligung der Beschäftigten, ob für oder gegen mehr Wertschätzung und Schutz vor Gewaltübergriffen gegen die Polizei, ob für oder gegen mehr Beförderungen insbesondere von A 9 nach A 10, ob für oder gegen Abschaffung des A-11-Begrenzungserlasses, ob für oder gegen mehr Perspektiven für Verwaltung und Tarif – und Vieles mehr.

Die GdP erarbeitet derzeit Wahlprüfsteine, die an die Parteien übersandt werden. Danach sollte sich jede/r die Antworten ansehen und ist dann im Bilde, um am 20. Januar 2013 das Kreuz an der richtigen Stelle setzen zu können.

Die GdP wird den Fortgang weiter sehr genau beobachten und sich fortlaufend intensiv in die politische Debatte einbringen. Die Landtagsdebatte vom 18. Juli 2012 hat es aber wieder eindeutig gezeigt: Nur die GdP wir ernst genommen, ihre Positionen und Auffassungen werden sehr genau studiert und in die politischen Diskussionen und Überlegungen einbezogen. Das ist auch gut so und im Sinne der Kolleginnen und Kollegen. Zeigt es doch, dass sich Mitgliederstärke sowie konstruktive - aber auch hart geführte - Diskussionen am Ende auszahlen.

Gut, dass es sie gibt - Gewerkschaft der Polizei



Jan Ahlers mit dem GdP-Positionspapier im Landtag


  • Position der GdP zur Kennzeichnungspflicht (Stand: 17.05.2012) zum Downloaden (PDF, 71 KB):
    2011-05-17_GdP-BV_Position_Kennzeichnungspflicht.pdf
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