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OVG Lüneburg: „Binnendifferenzierung in dem Gesamturteil der Vorbeurteilung muss bei Beförderungen berücksichtigt werden!“

Hannover:.

Das Nds. OVG Lüneburg hat mit dem unanfechtbaren Beschluss vom 09.08.2012 die Beschwerde der PD Oldenburg gegen den Beschluss des VG Oldenburg abgewiesen. Die Binnendifferenzierung in dem Gesamturteil der Vorbeurteilung ist bei einer Auswahlentscheidung über eine Beförderungsstelle als leistungsbezogenes Kriterium zu berücksichtigen, wenn die Vorbeurteilung als ein Auswahlkriterium herangezogen wird. (OVG Lüneburg 5. Senat, Beschluss vom 09.08.2012, 5 ME 141/12)

Wie wir bereits in unserer Info 26 vom 22.06.2012 festgestellt haben, heißt das, dass die bisherige seitens des Dienstherrn gegenüber der Kollegenschaft gemachte Aussage, es gehe bei Auswahlentscheidungen bei der Betrachtung der Vorbeurteilung nur nach der Vollnote, ad absurdum geführt ist. Die Kollegen/-innen, die sich darauf verlassen und die Binnendifferenzierung akzeptiert haben, sind durch diese Entscheidung bitter enttäuscht. Das Vertrauen in dienstliche Zusagen hat weiterhin schwer gelitten.

Dietmar Schilff, GdP-Landesvorsitzender: „Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für die derzeitige interne Personalpolitik von Innenminister Schünemann, der auf frühzeitige Hinweise aus der Polizei nicht reagiert. Das unsägliche Beurteilungssystem wird der Leistung der Gesamtheit der Polizei überhaupt nicht gerecht. Die Gaußsche Normalverteilung ist in der Beurteilungspraxis gescheitert. Die Lösung ist, endlich ausreichend Planstellen sowie einen zeitlich festgelegten Beförderungskorridor zu schaffen, ähnlich dem von der GdP seit Jahren geforderten leistungsbezogenen „Laufbahnverlaufsmodell“. Auch in dieser so wichtigen Angelegenheit werden wir den politischen Parteien vor der Landtagswahl am 20.01.2013 auf den Zahn fühlen. Irgendwann muss Schluss sein mit negativen Gerichtsurteilen, die Konzepte und Entscheidungen für die Polizei ins Nirwana befördern.
  • Pressemitteilung des Nds. OVG vom 09.08.2012 >>> und
    Beschluss des Nds. OVG im Wortlaut vom 09.08.2012 >>>
  • Pressemeldung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 14.08.2012 im Originaltext >>>

GdP NI News Nr. 30/2012

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