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OVG-Urteil zu Beförderungen

Hannover:.

Das Urteil des OVG Lüneburg v. 09.08.2012 zur Beförderungssystematik in der Polizei hat schon für großen Unmut in der Kollegenschaft gesorgt, insbesondere bei denjenigen, die zum 01.06. und 01.12.2012 zur Beförderung anstanden und jetzt erneut „hinten runterfallen“ (s. GdP-Info v. 14.08.2012).

Die Presseinformation des Innenministeriums zu dem Urteil (ebenfalls v. 14.08.2012) erfordert darüber hinaus eine klarstellende Bewertung von Seiten der GdP.

Das MI sagt in dieser Presseinformation: „Diese differenzierte Leistungsbewertung wurde bislang nur bei der aktuellen Beurteilung einbezogen, damit vorangegangene Leistungen wegen ihres „verblassenden Aussagewertes“ nicht übermäßig gewichtet und Leistungssteigerungen schneller abgebildet werden konnten – so die Intention des Ministeriums im Einvernehmen mit den am Erlass der Richtlinie beteiligten Behörden, Verbänden, Gewerkschaften und Personalvertretungen.“

Dazu stellt die GdP fest:

1. In der Vergangenheit hat die GdP die mangelnde Beteiligung durch Innenminister Schünemann mehrfach gerügt, jetzt auf einmal, wo es eng wird, werden Gewerkschaften und Personalvertretungen genannt.

2. Die GdP (aufgrund massenhafter Rechtsschutzanträge) und ihre Mitglieder (weil sie nicht befördert werden können) müssen sich mit den, von unserer Seite schon immer kritisierten Beurteilungsrichtlinien und den daraus resultierenden negativen Folgen, auseinandersetzen.

3. Die GdP erneuert ihre Forderung aus Mai 2006 nach Abschaffung von Beurteilungen mindestens im Bereich A 9/A 10 und erwartet endlich ein Stellenhebungsprogramm nach A 10, das seinen Namen auch wirklich verdient.


10-15 Jahre Wartezeit auf die Beförderung nach A 10 sind eine ZUMUTUNG!

    Dietmar Schilff, GdP-Landesvorsitzender: „Die Antworten aus den GdP-Mitgliederbefragungen, bei denen sich nahezu 80 Prozent der Beschäftigten der Polizei negativ zu Beurteilungen geäußert haben, hat Minister Schünemann ja nicht zu Kenntnis nehmen wollen. Jetzt fällt ihm das System auf die Füße. Die Politik und die Polizeiführung sind nun dringend aufgefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Resignation in der Polizei aufzubrechen. Dazu gehört auch die Rücknahme des A 11-Begrenzungserlasses und eine schonungslose Aufarbeitung der seit Jahren verfahrenen Situation in der Polizei.“
    • Pressemitteilung vom 17.08.2012 >>>
    • GdP-News vom 14.08.2012 >>>
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