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Altersdiskriminierung der Besoldung wird vom EuGH geklärt!

Hannover:.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Oktober 2012 in zwei Fällen die Frage, ob die Besoldung nach Altersstufen diskrimierend ist, den EuGH angerufen. Die Frage der Altersdiskriminierung der Besoldung wird nun hoffentlich verbindlich entschieden. GdP stellt Mustervordruck für Antrag bereit!

Nachdem Ende letzten Jahres Entscheidungen des VG Halle bekannt geworden sind, die eine Altersdiskriminierung bejaht haben, ist diese Frage wieder aktuell geworden. Ansonsten haben die Verwaltungsgerichte immer abschlägig beschieden. So auch das Verwaltungsgericht Lüneburg im Fall einer Finanzbeamtin.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem EuGH unter anderem folgende Fragen mit der Bitte um Klärung vorgelegt:

  • ob nationale Normen über die Besoldung der Landesbeamten vom Diskriminierungsverbot erfasst sind,
  • ob die Abhängigkeit des Grundgehaltes vom Alter des Beamten bei Begründung des Beamtenverhältnisses diskriminierend sei,
  • ob das gesetzgeberische Ziel, Berufserfahrung zu honorieren, eine Diskriminierung rechtfertigen kann,
  • ob die Rechtsfolge einer Diskriminierung die rückwirkende Besoldung der höchsten Besoldungsstufe sei und
  • ob ein solcher Anspruch davon abhängig gemacht werden kann, dass die Beamten ihn zeitnah geltend gemacht haben.

Die Landesregierung hat bislang alle Versuche der GdP, ein Musterklageverfahren zu führen, abgewehrt und eine Entscheidung verzögert. Bestärkt wurde sie dabei durch die Entscheidung des VG Lüneburg.

Vor dem Hintergrund der neuen Entwicklung sollten alle Beamtinnen und Beamten, die noch nicht aus der Endstufe besoldet werden, dies geltend machen.
Ein entsprechendes
Musterschreiben ist hier >>> abrufbar.

GdP Niedersachsen Info 42/2012

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