OLG Karlsruhe entscheidet:
Verwendung eines Transparents mit der Aufschrift "A.C.A.B." bei einem Fußballspiel kann grundsätzlich als Beleidigung bestraft werden!
Zudem könne bei der Abgrenzung, ob es sich bei der Äußerung „A.C.A.B.“ um eine nicht strafbare Kritik handle, folgendes berücksichtigt werden: Die pauschal verunglimpfende Bezeichnung von Polizeibeamten/-innen als „Bastarde“ steht in keinem auch nur ansatzweise erkennbaren sachlichen Bezug
- zum Beruf des Polizisten als solchem,
- zur polizeilichen Tätigkeit im allgemeinen oder
- zum Verhalten von Polizeikräften speziell bei Einsätzen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen wie Demonstrationen oder Fußballspielen.
Die GdP Niedersachsen hatte in der Vergangenheit mehrfach beklagt, dass die Fußballvereine mit dem Hinweis, dass die Verwendung der Buchstabenkombination nicht strafbar sei, auf ein Verbot in ihren Stadien verzichtet haben. Daher wird die Entscheidung des OLG Karlsruhe eindeutig begrüßt und führt hoffentlich auch zu einem Umdenken der Vereine.
Die GdP wird die niedersächsischen Profivereine anschreiben, um auf die Notwendigkeit einer Beachtung hinzuweisen.