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OLG Karlsruhe entscheidet:
Verwendung eines Transparents mit der Aufschrift "A.C.A.B." bei einem Fußballspiel kann grundsätzlich als Beleidigung bestraft werden!

Hannover,.

Dies hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az: 1 (8) Ss 64/12- AK 40/12) entschieden und damit ein Berufungsurteil des Landgerichts Karlsruhe vom 08.12.2011 aufgehoben, das den erstinstanzlichen Freispruch vom Vorwurf der Beleidigung (§ 185 StGB) wegen Hochhaltens eines großflächiges Banner mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ bei einem Fußballspiel bestätigt hatte.

Bei der Bewertung der Buchstabenkombination „A.C.A.B.“, die nach allgemeinem Erfahrungswissen die Abkürzung für die englischsprachige Parole „all cops are bastards“ sei, sei dieser Bezeichnung der beleidigende Charakter im Sinne des § 185 StGB beizumessen. Dieses Werturteil bezieht sich auf die bei dem Spiel eingesetzten Polizeibeamten/-innen und damit auf einen umgrenzten, grundsätzlich beleidigungsfähigen Personenkreis.

Zudem könne bei der Abgrenzung, ob es sich bei der Äußerung „A.C.A.B.“ um eine nicht strafbare Kritik handle, folgendes berücksichtigt werden: Die pauschal verunglimpfende Bezeichnung von Polizeibeamten/-innen als „Bastarde“ steht in keinem auch nur ansatzweise erkennbaren sachlichen Bezug

      • zum Beruf des Polizisten als solchem,
      • zur polizeilichen Tätigkeit im allgemeinen oder
      • zum Verhalten von Polizeikräften speziell bei Einsätzen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen wie Demonstrationen oder Fußballspielen.
Deshalb ist eine andere Bewertung vorzunehmen, als etwa bei der pauschalen Bezeichnung von bei einer Demonstration eingesetzten Polizeikräften als „Schlägertruppe“ oder von bei einer Verkehrskontrolle eingesetzten Polizeibeamten als „Wegelagerer“.

Die GdP Niedersachsen hatte in der Vergangenheit mehrfach beklagt, dass die Fußballvereine mit dem Hinweis, dass die Verwendung der Buchstabenkombination nicht strafbar sei, auf ein Verbot in ihren Stadien verzichtet haben. Daher wird die Entscheidung des OLG Karlsruhe eindeutig begrüßt und führt hoffentlich auch zu einem Umdenken der Vereine.

Die GdP wird die niedersächsischen Profivereine anschreiben, um auf die Notwendigkeit einer Beachtung hinzuweisen.

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