Beförderung im Dezember und der Frust über die Beurteilungen
„Die neue rot-schwarze Landesregierung hat versprochen, dass die Wartezeit auf eine Beförderung nach A 10 künftig deutlich unter 10 Jahren liegen soll. Wir werden diese im Koalitionsvertrag niedergeschriebene Aussage einfordern“, kündigte Landesvorsitzender Schilff im Zusammenhang mit der aktuellen Beförderungsrunde an. Im Nachtragshaushalt 2018 sollten daher umgehend weitere Stellenhebungen eingeplant werden, so die Forderung. Es dürfe niemand mehr mit A 9 in den Ruhestand gehen. Mittelfristig muss nach Ansicht der GdP das Einstiegsamt A 11 sein. In einem Übergangsmodell könnte die Eingangsbesoldung bei A 10 mit „Sternchenvermerk“ liegen. Das bedeutet: Bezahlung aus A 9 nach dem Bachelor-Abschluss (bzw. für alle, die länger als zehn Jahre auf A 10 warten) und nach einem kurzen Übergangszeitraum – beispielsweise zwei Jahre – Bezahlung aus A 10. Anschließend wird die Gehaltsstufe A 11 z.B. nach spätestens acht Jahren erreicht, also Hauptkommissar/-in. Die Regelbeurteilung soll durch eine standardisierte Leistungsfortschreibung ersetzt werden.
Große Unzufriedenheit mit den Beurteilungen
Die Beurteilungen, die den Beförderungen vorausgehen und alle drei Jahre erstellt werden, haben auch in der diesjährigen Runde wieder für großen Unmut gesorgt. Viele Betroffene haben sich an die Rechtsschutzabteilung der GdP gewandt und um Hilfe gebeten. Dass die Unzufriedenheit mit dem System groß ist, hatte auch schon eine Mitarbeiterbefragung innerhalb der Polizei im Jahr 2015 ergeben: Kaum jemand meint, dass das Beurteilungssystem in der bestehenden Form beibehalten werden sollte. Und mehr noch: Nach den Ergebnissen, die das Innenministerium auf eine Landtags-Anfrage hin veröffentlicht hat, meint eine große Mehrheit der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, dass ihre Leistungen und Fähigkeiten nicht oder eher nicht zutreffend abgebildet werden. Ebenso findet die große Mehrheit, dass die Beurteilungen nicht oder eher nicht zu einer gerechten Verteilung von Beförderungschancen führen. Die GdP fordert hier mit der oben beschriebenen Leistungsfortschreibung ein weniger aufwendiges und besser nachvollziehbares System, das den Kriterien „Eignung“, „Befähigung“ und „Leistung“ bei Beförderungen ebenso gerecht wird und gleichzeitig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein ehrliches Feedback ermöglicht. Nur unter diesen Voraussetzungen kann das Beurteilungssystem ein neues Verfahren auf Akzeptanz stoßen.
Meinungen und Fakten zum Thema Beurteilung
- Interview mit dem Justiziar der GdP Niedersachsen, Thore Tippe >>>
- "Ist die Polizei Niedersachsen nur Mittelmaß?" Leserbrief von Detlef Martin, Vorsitzender der KG Northeim >>>
- Auszug aus dem Geschäftsbericht der GdP Niedersachsen 2013-2017 (PDF zum Download) >>>
- Externer Link (PDF zum Download): Antwort des Innenministeriums vom 16.01.2017 auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Adasch (CDU) zum Thema „Mitarbeiterbefragung in der niedersächsischen Polizei“ >>>
- Externer Link: Artikel im „Rundblick Niedersachsen“ >>>