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Beförderung im Dezember und der Frust über die Beurteilungen

Hannover.

Die GdP gratuliert allen niedersächsischen Polizeibeamtinnen und -beamten, die im Dezember befördert werden. „Das ist eine angemessene Wertschätzung Ihrer Arbeit, auf die viele von Ihnen leider viel zu lange warten mussten“, so der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff. Ausschließlich durch das Engagement der GdP und eindringliche Gespräche sowie der anschließenden Unterstützung von Innenminister Pistorius war es gelungen, im Landeshaushalt für 2017 zusätzlich 500 Stellenhebungen (= 1.000 Beförderungen) durchzusetzen. Trotzdem bleibt die Situation unbefriedigend, da etliche Kolleginnen und Kollegen mit langen Standzeiten nicht befördert werden können. Weitere Hebungsprogramme sind zwingend erforderlich. Außerdem will die GdP erreichen, dass das derzeitige, nicht zu akzeptierende, ungerechte Beurteilungssystem so schnell wie möglich abgeschafft wird. Auf dieser Seite haben wir Meinungen und Fakten zu dem Thema zusammengestellt (mehrere Links am Ende des Textes).

„Die neue rot-schwarze Landesregierung hat versprochen, dass die Wartezeit auf eine Beförderung nach A 10 künftig deutlich unter 10 Jahren liegen soll. Wir werden diese im Koalitionsvertrag niedergeschriebene Aussage einfordern“, kündigte Landesvorsitzender Schilff im Zusammenhang mit der aktuellen Beförderungsrunde an. Im Nachtragshaushalt 2018 sollten daher umgehend weitere Stellenhebungen eingeplant werden, so die Forderung. Es dürfe niemand mehr mit A 9 in den Ruhestand gehen. Mittelfristig muss nach Ansicht der GdP das Einstiegsamt A 11 sein. In einem Übergangsmodell könnte die Eingangsbesoldung bei A 10 mit „Sternchenvermerk“ liegen. Das bedeutet: Bezahlung aus A 9 nach dem Bachelor-Abschluss (bzw. für alle, die länger als zehn Jahre auf A 10 warten) und nach einem kurzen Übergangszeitraum – beispielsweise zwei Jahre – Bezahlung aus A 10. Anschließend wird die Gehaltsstufe A 11 z.B. nach spätestens acht Jahren erreicht, also Hauptkommissar/-in. Die Regelbeurteilung soll durch eine standardisierte Leistungsfortschreibung ersetzt werden.

Große Unzufriedenheit mit den Beurteilungen

Die Beurteilungen, die den Beförderungen vorausgehen und alle drei Jahre erstellt werden, haben auch in der diesjährigen Runde wieder für großen Unmut gesorgt. Viele Betroffene haben sich an die Rechtsschutzabteilung der GdP gewandt und um Hilfe gebeten. Dass die Unzufriedenheit mit dem System groß ist, hatte auch schon eine Mitarbeiterbefragung innerhalb der Polizei im Jahr 2015 ergeben: Kaum jemand meint, dass das Beurteilungssystem in der bestehenden Form beibehalten werden sollte. Und mehr noch: Nach den Ergebnissen, die das Innenministerium auf eine Landtags-Anfrage hin veröffentlicht hat, meint eine große Mehrheit der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, dass ihre Leistungen und Fähigkeiten nicht oder eher nicht zutreffend abgebildet werden. Ebenso findet die große Mehrheit, dass die Beurteilungen nicht oder eher nicht zu einer gerechten Verteilung von Beförderungschancen führen. Die GdP fordert hier mit der oben beschriebenen Leistungsfortschreibung ein weniger aufwendiges und besser nachvollziehbares System, das den Kriterien „Eignung“, „Befähigung“ und „Leistung“ bei Beförderungen ebenso gerecht wird und gleichzeitig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein ehrliches Feedback ermöglicht. Nur unter diesen Voraussetzungen kann das Beurteilungssystem ein neues Verfahren auf Akzeptanz stoßen.
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