Bewegung bei der Feststellung der Altersdiskriminierung der Besoldung
EuGH entscheidet
Aktualisierte Musterschreiben für 2013
Bereits im letzten Jahr hat die GdP darüber informiert, dass die Frage der Altersdiskriminierung der Besoldung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorliegt.
Hintergrund des Verfahrens ist eine Vorlage des VG Berlin, mit der dieses zum einen die Frage der Altersdiskriminierung aber auch die der Fortsetzung einer solchen bei der Überleitung in ein eigenes Landesbesoldungssystem unionsrechtlich überprüfen lassen will. Die Anträge des Generalanwaltes empfehlen, festzustellen, dass die Zuordnung zu Dienstaltersstufen in der gegenständlichen Fassung des Bundesbesoldungsgesetzes sich maßgeblich nach dem Lebensalter richten, so dass lebensjüngere Beamte trotz gleicher Qualifikation allein aufgrund ihres Alters eine geringere Besoldung erhielten als lebensältere Beamte. Diese Ungleichbehandlung sei nicht durch ein sozialpolitisches Ziel - etwa die Anerkennung von Berufserfahrung - gerechtfertigt und deswegen als Diskriminierung anzusehen.
Bei einer Feststellung des EuGH, dass eine Diskriminierung vorliegt, wird die Klärung der Folgen und Festlegung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung voraussichtlich wieder den nationalen Gerichten und Gesetzgebern überantwortet.
Alle Kolleginnen und Kollegen sollten auch für das Jahr 2013 vom Musterschreiben der GdP Gebrauch machen, um eventuelle Ansprüche zu sichern.
GdP-Info 30/2013
Hintergrund des Verfahrens ist eine Vorlage des VG Berlin, mit der dieses zum einen die Frage der Altersdiskriminierung aber auch die der Fortsetzung einer solchen bei der Überleitung in ein eigenes Landesbesoldungssystem unionsrechtlich überprüfen lassen will. Die Anträge des Generalanwaltes empfehlen, festzustellen, dass die Zuordnung zu Dienstaltersstufen in der gegenständlichen Fassung des Bundesbesoldungsgesetzes sich maßgeblich nach dem Lebensalter richten, so dass lebensjüngere Beamte trotz gleicher Qualifikation allein aufgrund ihres Alters eine geringere Besoldung erhielten als lebensältere Beamte. Diese Ungleichbehandlung sei nicht durch ein sozialpolitisches Ziel - etwa die Anerkennung von Berufserfahrung - gerechtfertigt und deswegen als Diskriminierung anzusehen.
Bei einer Feststellung des EuGH, dass eine Diskriminierung vorliegt, wird die Klärung der Folgen und Festlegung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung voraussichtlich wieder den nationalen Gerichten und Gesetzgebern überantwortet.
Alle Kolleginnen und Kollegen sollten auch für das Jahr 2013 vom Musterschreiben der GdP Gebrauch machen, um eventuelle Ansprüche zu sichern.
GdP-Info 30/2013