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KG Oldenburg-Land

Senioren-Adventstreffen mit Filmrückblick


Das alljährliche Treffen der Polizeipensionäre im Landkreis Oldenburg fand am 5. Dezember 2013 in einem anprechenden Rahmen der Gaststätte "Waldschlößchen" in Wildeshausen statt - in diesem Jahr in Form eines weihnachtlichen Frühstücks. Veranstalter waren die GdP-Kreisgruppe Oldenburg-Land und das Polizeikommissariat Wildeshausen.

An diesem Tag mussten viele Veranstaltungen aufgrund des heranziehenden Orkans "Xaver" abgesagt werden, aber zu diesem Frühstück konnten doch noch 20 Pensionäre und Aktive kommen.
Begrüßt wurden die Teilnehmer durch den Leiter des Polizeikommissariats, Markus Voth, den stellvertretenden GdP-Kreisgruppenvorsitzenden Hergen Rüscher und den Seniorensprecher der GdP als Organisator, Manfred Rautenberg, der das Buffet eröffnen durfte.

Den in diesen Jahr verstorbenen Kollegen Gerhard Schulz und Willi Lemke wurde mit einem Moment der Stille gedacht.

Der nach dem Frühstück gezeigte Film "Das erste Jahr bei der Polizei" aus dem Jahr 1956 weckte zahlreiche Erinnerungen, denn einige erkannten sich dort als junge Dienstanfänger wieder. Die Szenen der Gefechtsausbildung im Gelände führten zu dem nachdenklichen Kommentar eines Pensionärs "Weißt Du eigentlich, dass Ihr damals einen Kombattantenstatus hattet?!"

Wohlgestimmt gingen nach der Veranstaltung die Teilnehmer in die Vorweihnachtszeit und versprachen im nächsten Jahr wiederzukommen.


Fotos und Text: Manfred Rautenberg


Foto 1: Familie Zerbst (hinten) im Gespräch mit Familie Herzog (vorn)


Foto 2: Am Tisch von links: Harald Theile, Helga Wilkens, Frau Meyer, Gerold Meyer, Manfred Honka. Hinten: links Käthe Sauer, Mitte (?), rechts Markus Voth
 
Anmerkung der Webredaktion: "Was ist der Kombattantenstatus?"
Nach dem humanitären Völkerrecht sind Kombattanten Personen, die unabhängig von der Rechtmäßigkeit eines Konflikts zu Kriegshandlungen berechtigt sind. Daraus folgt, dass dem Kriegsgegner die gezielte Bekämpfung und Tötung der uniformierten Kombattanten möglich ist. Es ermöglicht ihnen jedoch auch eine Behandlung nach den Regeln der Genfer Konventionen, beispielsweise den Status als Kriegsgefangener im Fall einer Gefangennahme. Sie verlieren den geschützten Kombattantenstatus, wenn sie nicht unterscheidbar von Zivilpersonen kämpfen, ihre Waffen nicht offen tragen oder die Uniform des Kriegsgegners tragen. In diesem Fall steht ihnen aber dennoch ein humanitärer Schutz zu, unter anderem ein faires Gerichtsverfahren und menschenwürdige Behandlung, so, wie es für Strafgefangene in einer zivilisierten Rechtsordnung auch gilt.

Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte auf der Website der Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft (externer Link) mit der deutschsprachigen Übersetzung:
 
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