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In eigener Sache:

Anpassung der GdP-Mitgliedsbeiträge zum III. Quartal 2017

Hannover.

Im Zuge der Tarif-, Besoldungs- und Versorgungserhöhungen zum 01. Januar 2017 bzw. 01. Juli 2017 werden die Mitgliedsbeiträge der GdP angepasst.

Die Anpassung erfolgt im gleichen Verhältnis wie die Erhöhungen, das heißt um 2 % für die Tarifbeschäftigten, Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfänger um 2,5 % sowie 1,9 % für Rentner/-innen. Die Mitgliedsbeiträge der GdP orientieren sich am Einkommen unserer Mitglieder. Daher erfolgt – wie auch in der Vergangenheit – eine Anpassung bei Einkommenserhöhungen. Diese wird zeitversetzt zum III. Quartal 2017 wirksam.
Die aktuelle Beitragstabelle ist einzusehen unter https://www.gdp.de/gdp/gdpnds.nsf/id/Beitragstabelle_GdP_SEPA.

Aufgrund eines redaktionellen Versehens ist die Erhöhung der GdP-Mitgliedsbeiträge nicht wie geplant in der August-Ausgabe des Landesjournals in der „Deutschen Polizei“ veröffentlicht worden. Wir bitten, das zu entschuldigen.

(Red.)

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