Zum Inhalt wechseln

Spendenaktion nach G 20-Gipfel: Gutscheine zur Genesungshilfe Verletzte / Erkrankte müssen Dienstunfall melden

Polizistinnen und Polizisten aus Niedersachsen, die beim G 20-Gipfel in Hamburg verletzt wurden oder erkrankt sind, können nun einen Gutschein für einen Genesungsurlaub bekommen.  Foto: Dietmar Schilff
Polizistinnen und Polizisten aus Niedersachsen, die beim G 20-Gipfel in Hamburg verletzt wurden oder erkrankt sind, können nun einen Gutschein für einen Genesungsurlaub bekommen. Foto: Dietmar Schilff
Hannover.

Am Ende des G20-Gipfels in Hamburg stand die traurige Bilanz fest: weit über 500 der 23.000 eingesetzten Kolleginnen und Kollegen, die im Einsatz waren, wurden verletzt. Gemeinsam mit der Gewerkschaft der Polizei hatte die BILD Zeitung daher die Aktion „Solidarität mit G20 Polizisten“ ins Leben gerufen. Zahlreiche Geld- und Sachspenden, u.a. von tausenden Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen wie der Deutschen Bahn, gingen daraufhin bei den Initiatoren ein.

Das Ergebnis der Aktion wird nun von den Organisatoren anteilig - gemessen an der Zahl verletzter Polizistinnen und Polizisten - auf die einzelnen Polizeien von Bund und Ländern aufgeteilt. Die Spenden gehen in Form von Sachzuwendungen an die jeweiligen polizeilichen Hilfs- und Unterstützungsfonds. Die GdP in Niedersachsen hat sich dafür entschieden, die Sachzuwendungen über die Volker-Reitz-Stiftung zu Berlin verteilen zu lassen.
Für verletzte und erkrankte Kolleginnen und Kollegen, die das in Anspruch nehmen wollen, ist wichtig, dass sie im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel einen Dienstunfall gemeldet haben!

Dann können sie sich mit der Volker-Reitz-Stiftung in Verbindung setzen und einen Gutschein für einen Erholungsaufenthalt eigener Wahl bekommen. Inbegriffen ist ein Hotelgutschein der TUI für den/die Betroffene/n, seine/ihren Partner/in und die Kinder sowie zwei Freifahrtscheine der Deutschen Bahn in der 1. Klasse (Kinder bis 14 Jahre fahren gratis mit) sowie ein Entertainment-Gutschein von BILD Plus für die Unterhaltung an den Erholungstagen.

Der Aufenthalt soll einen Beitrag zur Genesung und schnellen Wiederherstellung der Dienstfähigkeit und zur Verarbeitung des Erlebten leisten. Die Volker-Reitz-Stiftung ist gemeinnützig und explizit für derartige Anlässe gegründet worden. Es geht nicht um die Vergabe von Belohnungen und Geschenken, sondern um eine Genesungshilfe in Form eines Genesungsurlaubs. Polizisten dürfen selbstverständlich keine Vorteile von Dritten des Amtes wegen annehmen. In diesem Fall handelt es sich jedoch um Sachzuwendungen der polizeilichen Stiftungen aus ihnen zugeflossenen Spenden. Die Zuwendung geht ganz im Sinne ihres Stiftungszwecks an die verletzten Polizistinnen und Polizisten.

Eine Mitgliedschaft in der GdP ist nicht erforderlich, um an dieser Aktion teilhaben zu können.
Da die Gutscheine eine begrenzte Gültigkeit haben, empfehlen wir, nicht mit der Meldung zu warten.

Die GdP Niedersachsen wünscht allen Kolleginnen und Kollegen eine baldige und vollständige Genesung sowie gute Erholung!

Weitere Informationen:





  • GdP-Info vom 26. Juli 2017: "Spendenaktion nach G 20-Gipfel für die verletzten und erkrankten Einsatzkräfte: Volker-Reitz-Stiftung verteilt Gutscheine " Weiter >>>
  • GdP-Info vom 11. Juli 2017: "+++ G20 +++ Spendenaufruf der BILD-Zeitung: Solidarität für verletzte Polizistinnen und Polizisten Weiter >>>
This link is for the Robots and should not be seen.