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AUS für Hunderte von Arbeitnehmern

- Die zwei Gesichter einer Landesregierung -

Hannover.

Seit dieser Woche ist es amtlich: Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen nicht verlängert werden. Mit RdErl. des Nds. Finanzministers vom 21.06.2004 ist für über 200 Angestellte mit Zeitarbeitsverträgen im Bereich der Polizei das Ende ihres Arbeitsverhältnisses absehbar.

Die Fakten: Mit RdErl. d. MF vom 19.12.2003 wurde für die Beschäftigten der Einstellungsstopp vom 18.03.2003 bestätigt. Ausgenommen davon waren nicht nur Lehrkräfte im Schulbereich und Anwärter des Polizeivollzugs-dienstes, sondern auch Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen. Diese Ausnahme ist seit dem 21.06.2004 weggefallen. Die betroffenen Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen müssen davon ausgehen, dass eine Verlängerung so gut wie ausgeschlossen ist.

Dazu der Landesvorsitzende der GdP Bernhard Witthaut: „Damit zeigt die Landesregierung und besonders Herr Möllring sein wahres Gesicht. Diese Haushaltspolitik vernichtet nicht nur Arbeitsplätze, sondern zerstört von heute auf morgen menschliche Existenzen.“

Diese Entscheidung wird nach Überzeugung der GdP auch die Leistungsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Polizei beeinträchtigen, da es sich bei den betroffenen Kolleginnen und Kollegen überwiegend um qualifiziertes und von der Polizei ausgebildetes Personal handelt, dass erst nach einer längeren Einarbeitungszeit von anderen Beschäftigten ersetzt werden könnte.

Die zwei Gesichter der Landesregierung: Am 7.6. 2004 besuchte MP Wulff die von Kündigung und Werk-schließung bedrohten Arbeitnehmer der deutschen Niederlassung der Fa. OTIS in Stadthagen und versicherte ihnen die Unterstützung der Landesregierung. Im eigenen Land und in eigener Zuständigkeit wird eiskalt das AUS für mehrere Hundert Arbeitsplätze allein in der Polizei verfügt.

Noch einmal Kollege Witthaut: „Wer wie die miesesten Arbeitgeber handelt, hat das Recht verwirkt, verlorenen Arbeitsplätzen in der so genannten freien Wirtschaft medienwirksam nachzuweinen. Er hat seine Glaubwürdigkeit verloren!“
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