CASTOR 2005
Musterklage konkretisiert! - Keine Einzelklagen -
Bis zum Jahr 1997 war per Erlass geregelt, dass die Zeiten im Rahmen eines geschlossenen Einsatzes generell Volldienst sind. Durch eine Ergänzung dieser Regelung mit dem Zusatz „…es sei denn, dass die tatsächliche Verwendung die Anerkennung als Volldienst nicht rechtfertigt…“, besteht die Möglichkeit, auch während eines geschlossenen Einsatzes zwischen Volldienst und Bereitschaftszeiten zu differenzieren.
Anlässlich des Castor-Transportes 2005 ist von dieser Möglichkeit erstmals Gebrauch gemacht und von der Einsatzleitung Lüneburg eine pauschale Anrechnung von Bereitschaftszeiten von 25% festgelegt worden.
Die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen (GdP) sieht hierin eine Verletzung der Rechte der Einsatzkräfte und hält nur einen 100%igen Freizeitausgleich der geleisteten Bereitschaftszeiten bei derartigen Einsätzen für angemessen und rechtmäßig. Deshalb hat die GdP bereits vor geraumer Zeit Musterklagen angekündigt. In konstruktiven Gesprächen mit dem Innenministerium haben sich die Bemühungen um eine Musterklagevereinbarung jetzt konkretisiert.
Auch das Zugeständnis, die Bereitschaftszeiten während des Einsatzes anlässlich des Castor-Transportes 2006 mit 1/3 anzurechnen, ändert nichts an unserer grundsätzlichen Einschätzung. Daher muss auch für diese Regelung eine gerichtliche Beurteilung verbindlich sein.
Jetzt wird - vorbehaltlich der Zustimmung durch das Finanzministerium - über die Einzelheiten einer Musterklagevereinbarung verhandelt.
Anlässlich des Castor-Transportes 2005 ist von dieser Möglichkeit erstmals Gebrauch gemacht und von der Einsatzleitung Lüneburg eine pauschale Anrechnung von Bereitschaftszeiten von 25% festgelegt worden.
Die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen (GdP) sieht hierin eine Verletzung der Rechte der Einsatzkräfte und hält nur einen 100%igen Freizeitausgleich der geleisteten Bereitschaftszeiten bei derartigen Einsätzen für angemessen und rechtmäßig. Deshalb hat die GdP bereits vor geraumer Zeit Musterklagen angekündigt. In konstruktiven Gesprächen mit dem Innenministerium haben sich die Bemühungen um eine Musterklagevereinbarung jetzt konkretisiert.
Auch das Zugeständnis, die Bereitschaftszeiten während des Einsatzes anlässlich des Castor-Transportes 2006 mit 1/3 anzurechnen, ändert nichts an unserer grundsätzlichen Einschätzung. Daher muss auch für diese Regelung eine gerichtliche Beurteilung verbindlich sein.
Jetzt wird - vorbehaltlich der Zustimmung durch das Finanzministerium - über die Einzelheiten einer Musterklagevereinbarung verhandelt.