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Einzelfallprüfung bei befristet beschäftigten Angestellten

Behörden sind in der Pflicht

Hannover.

In allen Behörden des Landes werden auf Grund des Erlasses vom 21.06.2004 die Verträge der befristet beschäftigten Arbeitnehmer nicht mehr verlängert. Die damit verbundenen Härten sowohl für die Betroffenen als auch die Dienststellen sind vielschichtig.

Eine rechtliche Möglichkeit, gegen das Auslaufen der Verträge vorzugehen, gibt es nicht, da wohl in jedem Fall ein sachlicher Grund für die Befristung bei Abschluss des Vertrages vorgelegen hat.

Auf Grund des Protestes gegen diese Maßnahme wurde aus dem Innenministerium jetzt jedoch ein kleiner Hoffungsschimmer signalisiert. Wenn die Behörden nachweisen, dass eine der folgenden Fallgruppen betroffen ist, wird aus dem Innenministerium heraus versucht werden, beim Finanzministerium Sonderfallregelungen zu erwirken. Dieser Versuch wird unternommen, wenn schriftlich dargelegt wird, dass es sich

1. nicht um Vollzugsstellen handelt
oder
2. es aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen heraus nicht vertretbar ist, die Verträge nicht zu verlängern, weil es beispielsweise einen enormen Zeit- und Kostenaufwand bedeuten würde, für die wahrgenommenen Aufgaben Personal neu zu beschulen und zu qualifizieren
oder
3. soziale Härtefälle entstehen.

Wie erfolgreich sich der Innenminister hiermit im Finanzministerium durchsetzen kann, ist nicht abzusehen. Trotzdem sollten die Behörden jetzt alle Möglichkeiten nutzen, um möglichst viele Arbeitsplätze in der Polizei zu erhalten.
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