Umorganisation der Polizei:
Kriminalitätsbekämpfung ist Gesamtaufgabe
Polizeiliche Aufgaben sind immer ganzheitliche Aufgaben, die insgesamt von einer Polizei wahrgenommen und erfüllt werden müssen.
Eine möglichst umfassende Sachbearbeitung bis zur Polizeistation.
Deshalb keine flächendeckende Wiedereinführung eines Kriminaldauerdienstes.
Eine umfassende Spezialisierungsfortbildung für die Beschäftigten in allen Basisdienstzweigen.
Eine gute und praxisorientierte kriminaltechnische Ausrüstung und Unterstützung in den Basisdienstzweigen.
Eine gemeinsame Verantwortung ohne zusätzliche Zuständigkeitsschnittstellen.
Polizeiliche Aufgabe und Zuständigkeit ist ganzheitlich. Deswegen kein neues Spartendenken!
Bernhard Witthaut: "Die Gewerkschaft der Polizei geht auch zukünftig von einer weiteren Integration von Schutz- und Kriminalpolizei aus. Dazu gehört als politisches Zeichen eine Vereinheitlichung der Sparten bezogenen Stellenpläne."
Die Kriminalitätsbekämpfung ist für die GdP auch in Zukunft eine Aufgabe für die gesamte Polizei. Aus diesem Grund fordert die GdP:
Polizeiliche Aufgabe und Zuständigkeit ist ganzheitlich. Deswegen kein neues Spartendenken!