Übergangsschwierigkeiten bei Einrichtung der Polizeiakademie in Nienburg
Keine Absenkung des Eingangsamtes auf A 8!
Von der Veränderung betroffen sind insbesondere die Studiengruppen, die vor dem Hauptstudium stehen und nun auf die Standorte Oldenburg und Hannoversch Münden verteilt werden sollen. Die Konsequenzen für diejenigen, die beispielsweise Kinderbetreuung sicherstellen müssen, gehen soweit, dass einige Kolleginnen und Kollegen gezwungen wären, ihr Studium abzubrechen. Die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen (GdP) befindet sich derzeit in intensiven Gesprächen mit dem Landespolizeipräsidium, um Lösungen zu finden, mit denen die entstehenden Härten abgemildert werden können, damit jeder die tatsächliche Chance hat, sich für den gehobenen Polizeidienst zu qualifizieren.
Eine denkbare Übergangsregelung wäre, einer bestimmten Anzahl von Studenten im Rahmen einer Härtefallregelung die Möglichkeit zu eröffnen, statt in Oldenburg oder Hannoversch Münden, das Studium in Nienburg zu beenden. Eine solche Entscheidung kann und muss jetzt schnell und unbürokratisch getroffen werden, um Klarheit für alle Betroffenen herzustellen.
Außerdem konnte eine Maßnahme verhindert werden, die die Zukunft der Polizei nachhaltig beeinträchtigt hätte. Der Landesgesetzgeber hat im Haushalt 2007 nicht vorgesehen, die Besoldung nach der Ausbildung bei der Polizei Niedersachsen für 3 Jahre auf A 8 abzusenken. Dies ist unter anderem der Intervention der GdP zu verdanken, die sich als einzige Berufs-vertretung massiv gegen diese Absenkung ausgesprochen hat. Damit ist vorerst sichergestellt, dass die Bewertung des Berufsbildes der Polizei im Vergleich mit anderen Bereichen der Landesverwaltung den richtigen Stellenwert beibehält.
Eine denkbare Übergangsregelung wäre, einer bestimmten Anzahl von Studenten im Rahmen einer Härtefallregelung die Möglichkeit zu eröffnen, statt in Oldenburg oder Hannoversch Münden, das Studium in Nienburg zu beenden. Eine solche Entscheidung kann und muss jetzt schnell und unbürokratisch getroffen werden, um Klarheit für alle Betroffenen herzustellen.
Außerdem konnte eine Maßnahme verhindert werden, die die Zukunft der Polizei nachhaltig beeinträchtigt hätte. Der Landesgesetzgeber hat im Haushalt 2007 nicht vorgesehen, die Besoldung nach der Ausbildung bei der Polizei Niedersachsen für 3 Jahre auf A 8 abzusenken. Dies ist unter anderem der Intervention der GdP zu verdanken, die sich als einzige Berufs-vertretung massiv gegen diese Absenkung ausgesprochen hat. Damit ist vorerst sichergestellt, dass die Bewertung des Berufsbildes der Polizei im Vergleich mit anderen Bereichen der Landesverwaltung den richtigen Stellenwert beibehält.