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Änderung der Altersteilzeit für Angestellte und Arbeiter - Stichtag 03. Dezember 2003 -

Hannover.

Die Altersgrenze für die Rente soll nach einem Referentenentwurf zur gesetzlichen Rentenversicherung von 60 auf 63 Jahre angehoben werden. Damit verbunden sind auch Änderungen im Altersteilzeittarif. Wer als Angestellte, Angestellter, Arbeiterin oder Arbeiter trotz der zu erwartenden Abschläge eine Altersteilzeitvereinbarung abschließen will und „Vertrauensschutz“ hinsichtlich der Antragsstellung in Anspruch nehmen möchte, muss die entsprechende Vereinbarung vor dem 03. Dezember 2003 abschließen. Dies soll für die Betroffenen, die in der Zeit vom 01. 01. 1946 bis 03. 12. 1948 geboren sind, gelten. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass dieser Kreis der Anspruchsberechtigten noch auf diejenigen erweitert wird, die bis zum 31. 12. 1951 geboren sind.

Dieses ist keine gesicherte Gesetzeslage, sondern beruht lediglich auf Anzeichen aus dem Bundesministerium für Gesundheit. 

Aufgrund der unsicheren Gesetzeslage sollten alle Angestellten, Arbeiterinnen  und Arbeiter, die eine Altersteilzeitvereinbarung treffen wollen, diese bis zum 03. 12. 2003 unterschreiben. Für den Fall, dass sich jemand noch nicht „ganz sicher“ ist, weil z. B noch keine Rentenauskunft eingeholt wurde, sollte eine Widerrufsklausel in den Altersteilzeitvertrag eingefügt werden, die wie folgt lauten könnte:

„Der/die Beschäftigte ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen bis zum ….. 
(z. B. 31.03.2004) vom Altersteilzeitvertrag zurück zu treten.“

Leider können wir zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der unsicheren Gesetzeslage keine präzisere Auskunft geben. 

Telefonische Rückfragen an:
Elke Gündner-Ede    0531/ 7000-424
Wilhelm Pistor     0511/ 120-6030

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