Änderung der Altersteilzeit für Angestellte und Arbeiter - Stichtag 03. Dezember 2003 -
Aufgrund der unsicheren Gesetzeslage sollten alle Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter, die eine Altersteilzeitvereinbarung treffen wollen, diese bis zum 03. 12. 2003 unterschreiben. Für den Fall, dass sich jemand noch nicht „ganz sicher“ ist, weil z. B noch keine Rentenauskunft eingeholt wurde, sollte eine Widerrufsklausel in den Altersteilzeitvertrag eingefügt werden, die wie folgt lauten könnte:
„Der/die Beschäftigte ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen bis zum …..
(z. B. 31.03.2004) vom Altersteilzeitvertrag zurück zu treten.“
Leider können wir zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der unsicheren Gesetzeslage keine präzisere Auskunft geben.
Telefonische Rückfragen an:
Elke Gündner-Ede 0531/ 7000-424
Wilhelm Pistor 0511/ 120-6030