Freie Heilfürsorge: Bundesverwaltungsgericht lehnt Revision der GdP ab
Damit sind wir in allen drei Instanzen in dem Rechtsstreit gegen das Land Niedersachsen unterlegen. Zur Begründung führte das Gericht u. a. aus, dass eine 1,3-prozentige Eigenbeteiligung in dieser Form keinen Eingriff in das Besoldungsrecht bedeutet. Auch Fürsorge- und Alimentationsgesichtspunkte erachtet das BVG in diesem Rechtsstreit als nicht anwendbar.
Weitere Informationen erfolgen nach der Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung.