Landtagswahl 2017 / Pressemitteilung vom 21.11.2017
GdP zum Koalitionsvertrag: Gute Voraussetzungen für die innere Sicherheit in Niedersachsen
Koalitionsvertrag greift Kernforderungen der GdP auf
Die GdP begrüßt die geplante personelle Aufstockung der Polizei, die angekündigten weiteren Verbesserungen bei der Ausstattung, die noch für 2018 versprochene Verabschiedung eines Gefahrenabwehrgesetzes ebenso wie die Ankündigung, dass die von der GdP geforderte Abschaffung der „Beschwerdestelle Polizei“ umgesetzt wird. „Darüber hinaus ist es ein ganz wichtiges Signal an die Polizeibeamtinnen und -beamten, dass die Wartezeit auf eine Beförderung nach A 10 auf deutlich unter zehn Jahre reduziert werden soll und die Zulagen dynamisch angepasst werden sollen“, betonte Landesvorsitzender Schilff. Die GdP bleibt aber bei ihrer Forderung, dass die Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) auf fünf Euro erhöht werden muss.Auch mit dem Versprechen, für mehr Attraktivität in der Landesverwaltung und für mehr Wertschätzung ihrer Arbeit zu sorgen, trifft der Koalitionsvertrag mehrere Kernforderungen der GdP: „Nur mit modernen Arbeitszeitmodellen, der Vereinbarkeit und Familie und Beruf und Verbesserungen beim Gesundheitsmanagement kann das Land Niedersachsen und somit auch die Polizei als Arbeitgeber konkurrenzfähig bleiben“, so Schilff. Eine angemessene Besoldung und Bezahlung, Zukunftschancen für Beamtinnen und Beamte wie für Tarifbeschäftigte und auch eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben gehörten ebenfalls zu den wichtigsten Punkten, die die GdP für die Polizei einfordert und nun schriftlich fixiert sind: „Der Koalitionsvertrag zeigt uns, dass die Parteien unsere Argumente gehört haben und einige unserer Forderungen umsetzen wollen.“
Lebensarbeitszeit, Weihnachtsgeld, Beurteilungen und Beförderungschancen weiterhin Thema
Trotzdem bleibe noch genug zu tun in den kommenden Jahren. „Wir werden im Sinne der Polizeibeschäftigten am Ball bleiben“, versprach Schilff, „und in Gesprächen aber auch lautstark auf der Straße auf weitere Verbesserungen bestehen.“ Dies gelte insbesondere für die Rückkehr zum Weihnachtsgeld bzw. den Einstieg in eine Sonderzahlung. Außerdem werde die GdP weiterhin für ein Aufstiegsverfahren ohne das derzeitig ungerechte Beurteilungsverfahren eintreten und weitere Beförderungsmöglichkeiten einfordern. „In Bezug auf die Lebensarbeitszeit haben wir zumindest erreicht, dass keine weitere Erhöhung kommt. Wir fordern aber weiterhin, dass Polizistinnen und Polizisten aufgrund der besonderen Belastungen, die ihr Beruf mit sich bringt, wieder mit 60 Jahren ohne Abschläge in Pension gehen können.“
Die GdP hat sich alle Politikfelder im 138 Seiten starken Koalitionsvertrag angeschaut und stellt hier einige wichtige, aber erweiterbare Punkte dar.