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Tarif- und Besoldungsrunde Länder 2017

Beschlussfassung der öD-Gewerkschaften

Hannover.

Am 14. Dezember 2016 hat die Bundestarifkommission des öffentlichen Dienstes unter Beteiligung der Gewerkschaften GdP, GEW und IG BAU ihre Beschlussfassung für die kommende Tarifrunde mit den Ländern erstellt. Die Tarifkommission der GdP Niedersachsen hat ihre Forderungen in die Diskussion eingebracht.

Folgende Forderungen wurden beschlossen:
      - 6 % Gesamtforderung mit sozialer Komponente

      - Ausschluss sachgrundloser Befristungen

      - 90 € für Auszubildende – Übernahme nach der Ausbildung – mehr Urlaub für Auszubildende

„Unsere Kolleginnen und Kollegen in der Polizei sind ständig zunehmender Arbeitsbelastung und gesundheitlicher Gefährdung im Dienst ausgesetzt und leisten dennoch gute Arbeit, die angemessen vergütet werden muss. Auch die Rahmenbedingungen müssen entsprechend angepasst werden. Die niedersächsische Tarifkommission steht mit großem Nachdruck hinter der gemeinsamen Forderung der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes für die im Januar beginnende Verhandlungsrunde,“ so Dietmar Schilff, Landesvorsitzender der GdP.

Das bedeutet im Detail:

1. Erhöhung der Tabellenentgelte im Gesamtvolumen von 6 % unter Einbeziehung einer sozialen Komponente in Form eines Sockel- oder Mindestbetrages und der Einführung von Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 sowie der Übernahme weiterer struktureller Verbesserungen bei der Eingruppierung bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

2. Erhöhung der Ausbildungsentgelte und der Entgelte der Praktikantinnen/Praktikanten um 90 € monatlich bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

3. Verbindliche Übernahmeregelung für Auszubildende, Erhöhung des Urlaubsanspruchs für Auszubildende auf 30 Arbeitstage sowie Zahlung eines Lernmittelzuschusses in Höhe von 50 € je Ausbildungsjahr und Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten wie im TVAöD.

4. Ausschluss sachgrundloser Befristungen

5. Anhebung der Vollzugszulage und der Feuerwehrzulage auf die Höhe der jeweiligen beamtenrechtlichen Zulage und Zusatzversorgungspflichtigkeit der Zulagen.

6. Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und –empfänger der Länder und Kommunen.

Die Auftaktrunde findet am 18. Januar 2017 in Berlin statt. Die weiteren Verhandlungsrunden finden am 30./31. Januar 2017 sowie am 16./17. Februar 2017 in Potsdam statt.

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