10%ige Haushaltssperre
Beförderungen nicht betroffen
Die 10%ige Haushaltssperre für sächliche Verwaltungskosten entsprechen einem Betrag in Höhe von ca. 136 Millionen Euro. Dazu gehören u. a. folgende Ausgaben: Bürobedarf, Veröffentlichungen, Mieten und Pachten. Zusätzlich wird der bereits bestehende Einstellungsstopp verschärft. Nicht betroffen vom Einstellungsstopp sind Lehrkräfte, Beamtenanwärter, Referendare und andere Auszubildende.
Die 100 zusätzlichen Stellenhebungen (durchgeschlüsselt 200 Hebungen), die für den April bereits frei gegeben waren, sind davon nicht betroffen. Dies gilt auch für die 163 Beförderungen aus Eintritten in den Ruhestand (siehe Info Nr. 11/2009).
Wir werden genau feststellen, inwieweit sich diese Ausgabensperre auch auf die Sachausgaben im Polizeibereich auswirken wird und dann weiter informieren.
Die 100 zusätzlichen Stellenhebungen (durchgeschlüsselt 200 Hebungen), die für den April bereits frei gegeben waren, sind davon nicht betroffen. Dies gilt auch für die 163 Beförderungen aus Eintritten in den Ruhestand (siehe Info Nr. 11/2009).
Wir werden genau feststellen, inwieweit sich diese Ausgabensperre auch auf die Sachausgaben im Polizeibereich auswirken wird und dann weiter informieren.