Erlass des LPPBK regelt Beförderungsverfahren für 2012
Mit Schreiben vom 12.12.2011 an Innenminister Schünemann hat der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff auf die Problematik der zwei Beförderungstermine hingewiesen und notwendige Übergangs- bzw. Einzelfallregelungen eingefordert. Dieser Forderung ist mit dem jetzigen Erlass auch gefolgt worden.
Auch der GdP-Forderung nach Beförderungen noch in diesem Jahr wird nachgekommen. Allen Kollegen/-innen, die im Dezember befördert werden, gratulieren wir herzlich. Ein Dank ist insbesondere an die Personalstellen für die zügige Umsetzung gerichtet.
Neben den Ruhestandsbeförderungen wird mit den zusätzlichen Möglichkeiten für 2012 ein Teil des vielbeachteten GdP-Attraktivitätsprogramms erfüllt. Es zeigt sich, dass politische Gespräche, Hartnäckigkeit und öffentlichkeitswirksame Forderungen nach Verbesserung der Situation in der Polizei, erfolgreich sein können, auch wenn nicht alle Unzulänglichkeiten sofort behoben werden können. Ein erhebliches Problem ist und bleibt bei A 9/A 10 und fehlende Perspektiven für den Verwaltungs- und Tarifbereich. Hier wird die GdP auch weiterhin für Verbesserungen kämpfen.
01.06.2012:
- - 100 Beförderungen nach A 10
- 100 Beförderungen nach A 11
- 100 Beförderungen nach A 12
- - 173 Beförderungen nach A 10
- 173 Beförderungen nach A 11
- 173 Beförderungen nach A 12
Frohe Weihnachten, einen ruhigen Dienst und ein gutes 2012!
Präsent, wo´s brennt, Gewerkschaft der Polizei