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Einbehalt der Praxisgebühr für Beamte/-innen zum 01.01.2013 abgeschafft

Hannover,.

Die Entscheidung des Bundesinnenministeriums, den Wegfall der Praxisgebühr für gesetzlich Krankenversicherte, sondern auch für Beamtinnen und Beamte anzuwenden, wird auch für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten umgesetzt.

Der Wegfall erfolgt zum 01.01.2013, da die Landesweite Bezüge- und Besoldungsstelle Niedersachsen per Erlass angewiesen wird, die Regelung zum Einbehalt der Praxisgebühr in der Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBHVO) bereits ab diesem Zeitpunkt nicht mehr anzuwenden. Erforderlich ist aber auch eine Änderung der Niedersächsischen Beihilfeverordnung.

Seit Einführung der Praxisgebühr im Jahr 2004 werden Beamtinnen und Beamte zehn Euro pro Quartal für ärztliche Leistungen von der Erstattung ihrer Aufwendungen abgezogen. Dadurch spart der Dienstherr auf Kosten der Beamten bei den Ausgaben in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Gleiches gilt für die Eigenbehalte zum Beispiel bei Arzneimitteln und Krankenfahrten.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben sich immer wieder gegen die Praxisgebühr und die Übertragung auf die Beihilfe ausgesprochen. Da sie jetzt wegfällt, muss folgerichtig auch der Eigenbehalt gestrichen werden. Angesichts der zahlreichen Einschnitte bei den Beihilfeleistungen in den vergangenen Jahren, ist dies endlich einmal eine gute Nachricht.

Die GdP hat in den vergangenen Jahren mehrere Verfahren von Kolleginnen und Kolleginnen gegen diese Einschränkung der Beihilfeleistungen unterstützt, die aber aufgrund der gesetzlichen Regelung nicht erfolgreich waren. Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass nun endlich die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
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