GdP-News vom 26.02.2014
Dienstpostenkonzept A 11 aus 2010 ist Geschichte
Mit Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes 2014 wurde auch das NBesG geändert und damit die Voraussetzungen für eine Ämterbündelung geschaffen. Daraus resultierend werden nunmehr alle Dienstposten unterhalb A 12 gebündelt und nach BesGr. A 09 bis A 11 bewertet. Damit wird einer Kernforderung der GdP Rechnung getragen.
Es ist ebenfalls erfreulich, dass der im Einrichtungserlass geprägte Begriff „organisationswesentlicher Dienstposten“ nicht übernommen wird. Die in der Landesprojektgruppe identifizierten Dienstposten werden zukünftig mit einer Planstelle A 11 hinterlegt, um ihrer besonderen Bedeutung Rechnung zu tragen.
Der Erlass enthält auch eine Besitzstandswahrung derjenigen, die im Wege der Bestenauslese einen Dienstposten der Wertigkeit A 11 besetzen aber noch nicht befördert wurden. Diese Dienstposten werden ebenfalls mit Stellen hinterlegt.
Diejenigen Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten über 55 Jahre, die wegen der Restriktionen des bisherigen Dienstpostenkonzeptes A 11 keine Regelbeurteilung beantragt hatten, sind aufgrund der nunmehr veränderten Rahmenbedingungen, insbesondere bei der freien Vergabe, in Auswahlverfahren grundsätzlich einzubeziehen. Gegebenenfalls werden alle Bewerber anlassbezogen beurteilt, um eine Vergleichbarkeit herzustellen.
Auch bei den weiteren Detailfragen zu Stellenverteilung und Anzahl der mit A 11 hinterlegten Dienstposten werden wir uns konstruktiv und tatkräftig im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen einsetzen.
Die GdP Niedersachsen begrüßt ausdrücklich die begleitenden Stellenhebungen zum 01.06.2014. Wir freuen uns über die von uns erreichten jeweils 750 zusätzlichen Beförderungen nach A 11 und nach A 10.
Es ist ebenfalls erfreulich, dass der im Einrichtungserlass geprägte Begriff „organisationswesentlicher Dienstposten“ nicht übernommen wird. Die in der Landesprojektgruppe identifizierten Dienstposten werden zukünftig mit einer Planstelle A 11 hinterlegt, um ihrer besonderen Bedeutung Rechnung zu tragen.
Der Erlass enthält auch eine Besitzstandswahrung derjenigen, die im Wege der Bestenauslese einen Dienstposten der Wertigkeit A 11 besetzen aber noch nicht befördert wurden. Diese Dienstposten werden ebenfalls mit Stellen hinterlegt.
Diejenigen Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten über 55 Jahre, die wegen der Restriktionen des bisherigen Dienstpostenkonzeptes A 11 keine Regelbeurteilung beantragt hatten, sind aufgrund der nunmehr veränderten Rahmenbedingungen, insbesondere bei der freien Vergabe, in Auswahlverfahren grundsätzlich einzubeziehen. Gegebenenfalls werden alle Bewerber anlassbezogen beurteilt, um eine Vergleichbarkeit herzustellen.
Auch bei den weiteren Detailfragen zu Stellenverteilung und Anzahl der mit A 11 hinterlegten Dienstposten werden wir uns konstruktiv und tatkräftig im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen einsetzen.
Die GdP Niedersachsen begrüßt ausdrücklich die begleitenden Stellenhebungen zum 01.06.2014. Wir freuen uns über die von uns erreichten jeweils 750 zusätzlichen Beförderungen nach A 11 und nach A 10.
- Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen
zum Abschlussbericht der Landesarbeitsgruppe „Dienstpostenbewertung Bes.Gr. A 11“ vom 07. Februar 2014
Download (PDF):
Anlage zu Info 4 - Stellungnahme zur AG 07-02-2014.pdf