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GdP-News vom 19.11.2015

GdP bei Anhörung im Innenausschuss zum Thema Einbruchskriminalität

Hannover.

Der Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages hörte unter anderem die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen zu vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität an. Andreas Nünemann, Vorsitzender des Fachausschusses Kriminalpolizei der GdP Niedersachsen, wies sowohl auf Probleme bei der personellen und technischen Ausstattung der Polizei als auch auf rechtliche Einschränkungen hin.

Zuvor betonte er in der Anhörung am 19.11.2015 die Notwendigkeit, sich mit der Einbruchskriminalität auseinanderzusetzen, da jeder Einbruch einen erheblichen Eingriff in die persönliche Lebenswelt der Betroffenen darstellt. Er wies darauf hin, dass die zunehmende Liberalisierung des Handels und der Datenschutz nicht nur die Aufklärung von Straftaten erschweren, sondern auch die Art und Weise die Täter begünstigen. Vor diesem Hintergrund sei eine intensive Auseinandersetzung mit diesem Thema erforderlich.

An den konkreten Vorschlägen der FDP-Fraktion hob Nünemann positiv die Forderung hervor, den Polizeiberuf in Niedersachsen attraktiver zu gestalten um weiter eine beliebte Alternative für junge Menschen zu bleiben. Er verwies dabei auf das Attraktivitätsprogramm der GdP Niedersachsen. Weiter begrüßte er für die GdP die geforderte bessere personelle und materielle Ausstattung des Landeskriminalamtes. Eine Absage musste er den Vorstellungen erteilen, intensiver auf den Internetplattformen ebay und Facebook zu ermitteln. Dies sei sowohl personell als auch rechtlich nicht im gewünschten Umfang zu realisieren.

Hinsichtlich der geforderten Einführung der künstlichen DNA in Niedersachsen berichtete der Vorsitzende des Fachausschusses Kriminalpolizei von Erkenntnissen aus einem Pilotprojekt in Bremen, das bereits bei einer Fachtagung der GdP im Jahr 2011 detailliert dargestellt wurde. Hier ist die Erfahrung gemacht worden, dass sich die Anwendung bislang lediglich präventiv bewährt habe.

Ganz deutlich wurde durch Nünemann noch einmal hervorgehoben, dass der Schutz vor Einbruchskriminalität nicht allein Sache der Polizei ist, sondern die Prävention auch durch städtebauliche Planung und durch die Verwendung einbruchshemmender Materialien und Produkte bei Neu- und Umbauten Berücksichtigung finden muss.

Sowohl der Entschließungsantrag der FDP-Fraktion (Landtagsdrucksache 17/1971) als auch die Stellungnahme der GdP Niedersachsen dazu vom 19. November 2015 sind anliegend nachzulesen:


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